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Medienkonferenz des Bundesrats
Wer auf Gas verzichten muss, wenn sich die Lage zuspitzt

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Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Verordnungsentwurf sieht der Bundesrat vor, dass die Verwendung von Gas zum Heizen ungenutzter Gebäude, von Schwimmbädern, Wellness-Anlagen oder Saunen verboten werden könnte. Untersagt werden könnte etwa auch der Betrieb von Heizstrahlern oder das Heizen von Zelten.

  • Ermöglicht würde auch, die Temperatur, auf die Innenräume mit Gas beheizt werden dürfen, auf 19 Grad zu beschränken. Wasser dürfte mit Gasboilern je nach Lage auf höchstens 60 Grad erwärmt werden.

  • Die Kontrolle der Heiztemperatur obliegt laut Verordnung den Kantonen. «Wir vertrauen der Bevölkerung. Die Polizei geht nicht bei jedem vorbei und schaut, auf wie viel Grad die Heizung eingestellt ist», sagt Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es könne aber punktuell Kontrollen geben.

  • Ein Härtefallprogramm für die Wirtschaft ist noch nicht vorgesehen, erklärt Parmelin.

Der Bundesrat hat heute auch seine Energiespar-Kampagne vorgestellt. Lesen Sie hier die Details im Ticker zur Medienkonferenz.

Die Pressekonferenz ist beendet.

Keine Heiz-Inspektoren

Inspektoren mit einem Thermometer, die messen, ob man die Temperatur einhält, werde es nicht geben, sagt Parmelin auf die Frage eines Journalisten. «Wir sind kein Polizeistaat.» Das Ziel der Massnahmen sei es, eine Kontingentierung zu verhindern. Eine solche hätte schlimme Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Massnahmen müssten angemessen sein, würden jeweils aber auch so schnell wie möglich wieder aufgehoben.

Im Kontakt mit Nachbarländern

Bezüglich der Abhängigkeit von Frankreich und Deutschland erläutert Christian Rütschi vom Bundesamt für Energie, dass man mit den Nachbarländern im ständigen Kontakt sei, was die Gaslage angehe.

Moderat bleiben bei Heizvorschriften

Man hat 19 Grad Heiztemperatur festgelegt, um das Mängelrecht im Mietrecht einzuhalten und bei den Vorschriften moderat zu bleiben, sagt Parmelin auf eine Journalisten-Frage. Er erläutert auch, dass bei einer möglichen Mangellage nur in einer bestimmten Region der Schweiz eine Übertragung von Gas aus der Westschweiz in die Deutschschweiz rein physisch gar nicht möglich sei.

Kein Härtefallprogramm vorgesehen

Ein Härtefallprogramm für die Wirtschaft ist noch nicht vorgesehen, sagt Parmelin. Man dürfe nicht vergessen, dass es auch noch weitere Faktoren gebe. Bei der Elektrizität sei der Markt liberalisiert, es gebe aber auch den geschützten Markt. Man müsse gewisse Risiken einplanen. Die Situation sei schwierig. Man habe bestimmte Mittel zur Verfügung, wie die Kurzarbeitsentschädigung, die angewendet werden könnten. Weder für die Energieversorgung noch für die Elektrizitätsversorgung gebe es eine rechtliche Grundlage für die Landesversorgung.

Massnahmen jetzt festlegen

«In einem kalten Winter käme es zu einem wesentlich höheren Verbrauch von Gas in der Schweiz und beispielsweise einem grösseren Einsatz von Elektroheizungen in Frankreich, das sind alles Faktoren, die man beobachten muss», sagt Schmark. Man wisse noch nicht, wie sich die Lage entwickle, man müsse aber die Massnahmen nun festlegen.

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Kontingentierung unbedingt vermeiden

Ein Grad weniger Raumtemperatur ergibt fünf bis sechs Prozent Einsparungen beim Gas, sagt Parmelin. Ob man auch eine Kontingentierung umsetzen müsse, wisse man noch nicht. Es kann zu einem totalen Lieferunterbruch in Europa kommen, es könnten Versorgungsbetriebe in einer bestimmten Region nicht mehr liefern. «Beim Gas haben wir keine eigene Produktion und keine Speicheranlagen», ergänzt Basian Schmark. Man müsse die Nachfrage entsprechend anpassen. Bei einer Angebotsreduktion um 30 Prozent würden die ersten beiden Massnahmen nicht reichen. Man wolle aber die Kontingentierung vermeiden. Diese werde man nur umsetzen, wenn es nicht anders gehe. Vorher würde man erst alle drei anderen Massnahmen implementieren. Erst dann würde man die letzte Stufe umsetzen.

Beim geringsten wirtschaftlichen Schaden ansetzen

Wenn man Kontingentierungen anordne, könne man keine Ausnahmen vorsehen. Gesellschaftlich müsse man darauf fokussieren, wo der geringste wirtschaftliche Schaden entstehe, sagt Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung. Darum habe man ungenutzte Gebäude ins Visier genommen. Darum müsse man aber auch bei den Privathaushalten ansetzen. Die Massnahmenkaskade könne auch einzeln für die unterschiedlichen Regionen des Landes eingesetzt werden.

Kontrolle der Heiztemperatur?

Die Kontrolle der Heiztemperatur von 19 Grad obliegt laut Verordnung den Kantonen. «Wir vertrauen der Bevölkerung. Die Polizei geht nicht bei jedem vorbei und schaut, auf wie viel Grad die Heizung eingestellt ist», sagt Parmelin. Es könne aber punktuell Kontrollen geben.

Auch Privathaushalte könnten betroffen sein

Es gibt mehrere Stufen im Massnahmenplan des Bundesrates, der nun in die Konsultation geht. Erst wenn es physisch tatsächlich zu wenig Gas gebe, würden die Entscheidungen getroffen, sagt Parmelin. Die Verordnungen würden stufenweise umgesetzt. Man werde immer die sanfteste Massnahme umsetzen. Nur wenn es zu einer sehr schlimmen Mangellage komme, würden alle Massnahmen umgesetzt. Auch Privathaushalte könnte davon betroffen sein.

Wohnungen mit Gasheizungen nur noch auf 19 Grad heizen

«Wir haben heute und morgen genügend Gas in unserem Land. Was passiert aber, wenn wir trotz sparen zu wenig Gas haben?», eröffnet Guy Parmelin die Medienkonferenz zur Gasmangellage. Im Falle eines Krisenmodus dürften Wohnungen mit Gasheizungen nur noch auf 19 Grad geheizt werden und Boiler Wasser nur noch auf 60 Grad aufheizen. Ausgenommen seien Spitäler und Pflegeeinrichtungen.

Daneben seien auch Verbote vorgesehen. Leerstehende Ferienwohnungen dürften nicht mehr mit Gas geheizt werden. Das gelte auch für Schwimmbäder und Saunen. Auch Kontingentierungen seien möglich.

Nicht betroffen seien Privathaushalte, Spitäler, Pflegeheime und Polizei. Diese Vorschläge gehen nun in die Konsultation. Der Bundesrat entscheidet zu gegebener Zeit. «Es werden nur die Massnahmen ergriffen, die die Situation nötig macht», präzisiert Parmelin.

Die Lage beim Gas könnte sich noch zuspitzen, so der Wirtschaftsminister: Guy Parmelin an der Medienkonferenz in Bern.

Überblick zum Start der Medienkonferenz

Angesichts des drohenden Gasmangels im kommenden Winter hat der Bundesrat am Mittwoch zwei Verordnungsentwürfe in die Konsultation geschickt. Dabei geht es einerseits um das Verbot, Gas für bestimmte Zwecke zu verwenden, andererseits um eine mögliche Kontingentierung.

Die Verordnungen würden erst im Falle eines schweren Mangels in Kraft gesetzt und müssten dann angepasst werden, betonte die Landesregierung in ihrer Mitteilung. Voraussetzung ist dabei, dass sich das Problem mit Sparappellen und der Umstellung von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl nicht lösen lässt.

Der eine Verordnungsentwurf sieht einerseits vor, dass die Verwendung von Gas zum Heizen ungenutzter Gebäude, von Schwimmbädern, Wellness-Anlagen oder Saunen verboten werden könnte. Untersagt werden könnte etwa auch der Betrieb von Heizstrahlern oder das Heizen von Zelten.

Ermöglicht würde dadurch andererseits auch, die Temperatur, auf die Innenräume mit Gas beheizt werden dürfen, auf 19 Grad zu beschränken. Wasser dürfte mit Gasboilern je nach Lage auf höchstens 60 Grad erwärmt werden.

In einem ersten Schritt würde dies laut dem Bund Arbeitsräume betreffen. Die Reduktionen könnten allerdings auch auf Privathaushalte ausgedehnt werden, hiess es.

Der Verordnungsentwurf legt zum einen fest, wie Kontingente berechnet würden. Zudem führt er den Begriff der «geschützten Kunden» ein: Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr, aber auch Wasser- und Energieversorger wären nicht betroffen.

Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander zu handeln.

Um 16.30 Uhr informiert Parmelin über Bewirtschaftungsmassnahmen im Bereich Erdgas.

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red