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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Wenn angeleinte Hunde beissen

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Hundebisse sind immer wieder ein Thema für die Justiz. Etwa dann, wenn Hunde aufeinander losgehen. Erst kürzlich standen in Horgen zwei Halter vor Gericht, weil ihr Rottweiler immer wieder zugebissen haben soll. Während in diesem Fall trotz Leine mindestens eine Person schwer verletzt wurde und die Halter doch etwas zweifelhaft rüberkommen, klingt eine andere Geschichte vergleichsweise gut und harmlos. Die Justiz hat sie dennoch beschäftigt.

Ein 25-Jähriger lieh im September 2021 bei einem Tierheim eine American-Bulldog-Hündin aus. Er wollte ihr die grosse Welt zeigen und bestieg gegen 17 Uhr mit der Hündin die S2 Richtung Zürich. Korrekt ging er mit ihr zu einem Viererabteil, die Bulldogge blieb stets angeleint. So nahm sie auch unter den Sitz Platz. Doch als ein siebenjähriges Mädchen vorbeiging, änderte sich die Idylle. Als das Mädchen stolperte, reagierte die Hündin und biss zu. Das Kind zog sich am Oberschenkel ein 5 mal 3 Zentimeter grosses Hämatom und Schürfwunden zu. Wieso die Hündin zugebissen hat, bleibt offen.

Der 25-Jährige wird dafür von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Was hätte er anders machen müssen? Laut Strafbefehl hätte er sich ans Fenster und nicht so nahe zum Gang setzen müssen. Denn nur so habe die Hündin zubeissen können. Hunde seien so zu halten, dass sie Mensch und Tier weder belästigen noch gefährden können, heisst es zur Erklärung. Der Teilzeithalter wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 mal 130 Franken verurteilt. Dafür gilt eine Probezeit von drei Jahren. Bezahlen muss der 25-Jährige eine Busse von 300 Franken und Gebühren über 800 Franken. Gut möglich auch, dass der Mann beziehungsweise seine Versicherung für den Biss haften mussten.