Geldblog: Tragbarkeit EigenheimWeniger Lohn, weniger Hypolast?
Wann eine Reduktion der Hypothek Sinn macht – und was es zu beachten gilt.
Wir sind eine Familie mit erwachsenen Kindern und fragen uns, ob es für uns nicht sinnvoll ist, unsere Hypothekenlast zu reduzieren. Meine Altersvorsorge ist recht gut aufgebaut; bei meiner Frau sieht es ganz anders aus, zumal sie selbständig ist. Und die Hypothek-Belastung ist recht hoch. Wir sehen ein Problem, wenn mir was passiert. Kommt hinzu, dass wir zusammen jetzt weniger als vor ein paar Jahren verdienen. Ich besitze noch eine Lebensversicherung. Unsere Idee: Wir reduzieren die Hypolast mit meinem Freizügigkeitskonto, da ich noch eine PK habe. So reduzieren wir unsere Hyposchuld und unser Haus bleibt auch mit weniger Einkommen tragbar. Wie sehen Sie das? Leserfrage von C.F.
In Ihrer Fragen sprechen Sie unterschiedliche Problemkreise an. Zunächst zur Frage einer Hypothekenamortisation: Eine solche hat den Pluspunkt, dass das Haus auch bei einem sinkenden Einkommen eher tragbar ist und Sie der Bank weniger Zins zahlen müssen. Zwar sind die Hypozinsen derzeit extrem tief und dürften es wohl auch noch einige Zeit bleiben. Dennoch: Wenn Sie eine geringere Hypothek haben, müssen Sie der Bank weniger abliefern und haben dieses Geld für anderes zur Verfügung. Wenn man genügend Geld auf der Seite hat, würde ich eine Hypothek reduzieren, zumal Sie mir schreiben, dass Ihre Hypothek recht hoch ist.
Momentan sind Sie und Ihre Frau noch berufstätig. Später im Alter nach einer Pensionierung kann eine hohe Hypothek zu einem Problem werden, weil allenfalls die Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen nicht mehr gegeben ist. Wenn Sie eine Teilamortisation vornehmen, reduziert sich allerdings auch der Steuerabzug, da Sie weniger Schuldzinsen zahlen. Zudem müssten Sie das Geld versteuern, das Sie aus dem Freizügigkeitskonto für die Nutzung von selbst bewohntem Wohneigentum brauchen.
Tatsache ist, dass Sie mit dem Vorbezug von Freizügigkeitsgeld für selbst genutztes Wohneigentum Ihre Vorsorge verschlechtern.
Nun gilt es allerdings den zweiten wichtigen Problemkreis anzusprechen, den Sie in Ihrer Frage auch erwähnen, nämlich die Vorsorge. Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie seitens Ihrer Pensionskasse recht gut versorgt sind und auch über eine gut gefüllte Säule 3a verfügen. Tatsache ist aber, dass Sie mit dem Vorbezug von Freizügigkeitsgeld für selbst genutztes Wohneigentum trotzdem Ihre Vorsorge verschlechtern. Die Vorsorge Ihrer Frau ist Ihren Angaben gemäss zudem ungenügend. Dies bedeutet, dass Sie eigentlich auch die Vorsorge Ihrer Frau stärken müssten. Mit der Teilamortisation der Hypothek machen Sie dies aber nicht.
Ich würde mir somit überlegen, wie Sie zusammen auch die Vorsorge Ihrer Frau verbessern können. Dies scheint mir unabhängig vom ebenfalls von Ihnen angesprochenen Todesfallrisiko sehr wichtig. Positiv ist, dass Sie eine Lebensversicherung haben, die Ihre Frau im Falle Ihres Ablebens teilweise absichern würde. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Frau im Falle Ihres Todes das Haus nicht verkaufen muss, weil sie die erwachsenen Kindern auszahlen muss, würde ich die Kinder in einem Testament auf den Pflichtteil setzen und Ihre Frau entsprechend im Erbe bevorzugen. Zudem sollten Sie prüfen, ob Sie nicht einen Erbvertrag mit Ihren erwachsenen Kindern abschliessen möchten, in dem diese auf das Erbe zugunsten von Ihrer Frau verzichten oder dieses aufschieben. Oder Sie könnten für sich und Ihre Frau ein Nutzungsrecht für das Haus ausbedingen.
Gegen eine Teilamortisation Ihrer hohen Hypothek spricht aus meiner Sicht nichts. Das halte ich für sinnvoll. Dennoch empfehle ich Ihnen, Ihre Vorsorgesituation und Ihre Nachlassregelung mit Spezialisten genau zu prüfen und insbesondere die Vorsorge Ihrer Frau gezielt zu stärken, was Ihnen über die Jahre auch erhebliche Steuervorteile bringen würde.
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