Corona-Pressekonferenz des BundesratsSperrstunde, mehr Maske, Privates einschränken – so kämpft die Schweiz gegen die zweite Welle
Für das ganze Land gelten ab Donnerstag neue Massnahmen gegen die Corona-Ausbreitung. Der Bundesrat informierte. Die Übersicht.
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Das Wichtigste in Kürze:
Maskenpflicht im Freien, Verbot von privaten Treffen mit mehr als zehn Personen, Schliessung von Discos und Verbot von Kontaktsport: Das sind die wichtigsten schweizweit geltenden Corona-Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat. Die Details finden Sie im Ticker.
Die neuen Massnahmen treten am Donnerstag in Kraft.
Risikoländer: Der Bundesrat stuft nur noch vier Staaten sowie drei Gebiete in Frankreich als Regionen mit erhöhtem Coronavirus-Ansteckungsrisiko ein.
Schnelltests sind in der Schweiz ab 2. November zugelassen.
Mitarbeitende auf Abruf erhalten auch Kurzarbeitsentschädigung.
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Frage: Reichen die Massnahmen, um die Spitäler zu entlasten?
Die jetzt beschlossene Massnahmen gehen weniger weit als jene im Frühjahr, wird dem Bundesrat entgegengehalten.
«Es ist schwieirg die aktuelle Situation mit dem März zu vergleichen», sagt Berset. «Heute wissen wir deutlich mehr über die Lage und wir wissen, wann wir schärfere Massnahmen ergreifen muss.»
Man sei jetzt eher in der Lage, vorauszuschauen und Auswirkungen zu antizipieren. «Das erlaubt uns, chirurgisch vorzugehen und präzis jene Massnahmen zu beschliessen, die auch wirken.»
Der Bundesrat reagiere nicht aufgrund von Panik. «Wir arbeiten hier seriös», sagt Berset.
Dazu haben wir die Übersicht: So ausgelastet sind die Spitäler in den Kantonen
Frage: Widerspricht das Versammlungsverbot der Verfassung?
«Das Epidemiengesetz sieht genau solche Massnahmen für schwierige Situationen wie diese vor», sagt Bundesrat Alain Berset und übergibt das Wort dem Leiter des BAG. Dieser teilt die Einschätzung des Gesundheitsministers. Die Einschränkungen seien verhältnismässig und deshalb auch verfassungskonform.
Frage: Wieso reagiert der Bundesrat erst jetzt?
Nun können die anwesenden Journalistinnen den Bundesräten Fragen stellen.
Wieso hat der Bundesrat nicht bereits vor sieben Tagen verschärfte Massnahmen ergriffen? «Vor sieben Tagen waren die Kantone in der Verantwortung», antwortet Simonetta Sommaruga. «Man muss sich gut überlegen, wenn man solch einschneidende Massnahme ergreift.» Mittlerweile habe der Bundesrat mit den Kantonen eine gemeisamne Lösung gefunden. «Das braucht aber auch Zeit.»
Sommaruga erklärt auch, dass der Bundesrat bereits am Sonntag vor eineinhalb Wochen die Corona-Massnahmen verschärft. «Wir haben also nicht sieben Tag verloren.»
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«Die Gesundheit und die Wirtschaft stehen nicht im Widerspruch»
Nun übernimmt Wirtschaftsminister Guy Parmelin das Wort.« Der Bundesrat hat sich auch mit den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Massnahmen befasst», erklärt Parmelin. «Die Gesundheit und die Wirtschaft stehen nicht im Widerspruch.» Es sei aber damit zu rechnen, dass gewisse Branchen unter den heute beschlossenen Massnahmen leiden.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung oder der Corona-Erwerbsersatz-Regelung könnten die wirtschaftlichen Konsequenzen für Betroffene abgefedert werden. So haben neu etwa auch Mitarbeitende auf Abruf neu Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. «Und eine finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Unternehmen werden nun etwa vom Bund zur Hälfte mitfinanziert.»
«Dieses Mal sind wir wesentlich besser vorbereitet, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu wirken als im Frühjahr», sagt Parmelin.
«Die Schweiz ist jetzt ein Corona-Hotspot »
«Die Schweiz ist jetzt ein Hotspot auf europäischen Gebiet. Wir liegen weit über unserem eigenen Grenzwert», erklärt Berset den Kurswechsel des Bundesrats bezüglich der Risiko-Gebiete.
Die Reproduktionszahl in der Schweiz sei aktuell 1,6. «Wir müssen diese Zahl halbieren. Das geht nur mit einschneidenden Massnahmen», sagt der Gesundheitsminister. Die neuen Corona-Massnahmen sollen verhindern, «dass wir noch einmal in eine sehr schwierige Lage gelangen.»
«Wir wissen, dass diese Massnahmen schwierig sind»
Gesundheitsminister Alain Berset spricht die Corona-Kampagne des Bundes an. Die Plakate wechseln nun von orange auf rot. «Wir möchten die Pandemie mit möglichst wenig Schaden durchstehen.»
Der Bundesrat habe die Massnahmen eng mit den Kantonen erarbeitet. Berset erläutert im Anschluss alle neuen Corona-Regeln im einzelnen. Sie finden eine Liste der neuen Massnahmen weiter unten im Ticker.
«Wir wissen, dass diese Massnahmen schwierig sind», sagt Berset. «Die Regeln werden das persönliche und wirtschaftliche Leben stark einschränken.» Die Corona-Regeln der einzelnen Kantone, die weiter gehen, als diejenigen des Bundesrats, sind weiterhin gültig.
«Niemand möchte einen zweiten Lockdown»
«Wir wollen alle, dass die Schweiz diese Krise gemeinsam meistert», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Bundeshausmedien in Bern.
«Niemand möchte, dass in unseren Spitälern die Betten für Notfallpatienten fehlen, niemand will ein Lockdown. Tausende von Arbeitsplätzen sollen nicht Gefahr gebracht werden,» erklärte Sommaruga. Deshalb habe der Bundesrat neue Massnahmen ergriffen, die ab Mitternacht gelten würden.
«Wenn wir weniger Kontakte haben, bringen wir die Zahl der Kontakte herunter und damit auch die Hospitalisierungen.»
Die Folgen für die Beschäftigten müssten abgesichert werden: Mit der Kurzarbeit wie bisher – ausserdem werde der Bundesrat am Mittwoch Lösungen für Härtefälle beraten.
Die Situation sei für niemanden leicht. «Wir brauchen die Kontakte, wir brauchen den Ausgang. Wir möchten ins Kino, beim Fussballmatch mitfiebern. Wir brauchen die Nähe zu Familie und Bekannten.»
Die Unsicherheit belaste: «Eins ist sicher: Desto schneller wir den Virus unter Kontrolle bringen, umso schneller ist dies alles wieder möglich.»
«Auch durch diesen Herbst kommen wir nur gemeinsam», so die Bundespräsidentin.
Die Beschlüsse des Bundesrats im Detail
Maskenpflicht teilweise auch im Freien
Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Masken an Schulen
An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird ab Montag verboten. Präsenzunterricht für alle anderen Schulen bleibt laut Bundesrat erlaubt.
Masken am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.
Maximal 10 Personen im privaten Rahmen
Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken.
Maximal 50 Personen in öffentlichen Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von fünfzig Personen. Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden – mit den notwendigen Schutzmassnahmen.
Clubs zu, Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen – ausser es handelt sich um Familien mit Kindern. Von 23 Uhr bis 6 Uhr müssen auch die Restaurants schliessen.
Maximal 15 Personen bei Freizeit-Sport und Kultur im Innern
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
Bund stuft nur noch vier Länder als Risikogebiete ein
Der Bundesrat stuft nur noch vier Staaten sowie drei Gebiete in Frankreich als Regionen mit erhöhtem Coronavirus-Ansteckungsrisiko ein. Die Regierung hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung angepasst. Als Risikogebiete zählen weiterhin folgende vier Länder:
Belgien
Tschechien
Andorra
Armenien
Die neuen Bestimmungen gelten ab Donnerstag. Nur noch wer aus diesen vier Ländern in die Schweiz einreist, muss zehn Tage in Quarantäne. In Frankreich zählen folgende Regionen zu den Risikozonen:
Hauts-de-FranceÎIe de France
Paris
Das Überseegebiet Französisch-Polynesien
Bis am Mittwochvormittag sassen in der Schweiz knapp 12'100 Heimkehrerinnen aus Risikoländern in Quarantäne. Bisher waren auf der Corona-Risikoliste über sechzig Länder sowie zahlreiche Gebiete in allen Schweizer Nachbarländern aufgeführt.
Angesichts der starken Fallzahlen in der Schweiz entschied sich der Bundesrat nun zu einem radikalen Kurswechsel. Bisher galt die Regel: Ein Land mit mehr als 60 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen landete auf der Liste. Ausnahmen gab es für Grenzgebiete.
Der Bundesrat passte die Regel nun an, wonach jetzt nur noch Staaten oder Gebiete auf der Risikoliste stehen, deren 14-Tage-Wert pro 100'000 Einwohner um mehr als 60 als in der Schweiz liegt. In der Schweiz liegt der aktuelle Wert gemäss den Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) um ein Vielfaches höher als in anderen Ländern, nämlich bei rund 763.
Gesundheitsminister Alain Berset hatte vor einer Woche erklärt, es mache keinen Sinn, Regionen auf der Risikoliste zu führen, wenn die Schweiz im Vergleich erheblich mehr Ansteckungsfälle aufweise.
Angepasst wird nebenbei auch die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für jene, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen, hebt der Bundesrat auf.
Schnelltests ab 2. November zugelassen
Neben den neuen schweizweit geltenden Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Deren Anwendung wird jedoch eingeschränkt.
Schnelltests sollen nur bei Personen eingesetzt werden,
die Symptome aufweisen
und nicht zur Risikogruppe gehören.
Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von Schnelltests profitieren können.
Der Bundesrat hat auch die Frage der Kosten geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.
Mitarbeitende auf Abruf erhalten auch Kurzarbeitsentschädigung
Mitarbeitende auf Abruf sollen in der Coronavirus-Krise auch weiterhin Kurzarbeitsentschädigung beantragen können. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Auf zusätzliche Wirtschaftshilfen verzichtete die Landesregierung dagegen.
Die Änderung der Covid-19-Verordnung zur Arbeitslosenversicherung tritt rückwirkend ab Anfang September 2020 in Kraft. Damit erhalten Mitarbeitende auf Abruf den seit März geltenden Anspruch ohne Unterbruch auch künftig. Er ist bis Ende Juni 2021 befristet.
Mitarbeitende auf Abruf dürfen Kurzarbeitsentschädigung beantragen, wenn sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Sie müssen davor mindestens sechs Monate im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben. Die nun geänderte Verordnung geht auf eine Erweiterung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament Ende September zurück.
Von weiteren Notmassnahmen zugunsten der Wirtschaft sah der Bundesrat am Mittwoch ab. Anders als im Frühjahr seien mit dem Covid-19-Gesetz Grundlagen für gezielte Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vorhanden, teilte der Bundesrat mit. Damit bewege man sich im Gegensatz zum Frühjahr wieder im Rahmen des ordentlichen Rechts.
Die bisherigen Massnahmen hätten einen stärkeren wirtschaftlichen Einbruch verhindern können und seien grösstenteils weiterhin verfügbar, erklärte die Landesregierung. Sie will die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin beobachten und den allfälligen Handlungsbedarf später prüfen.
Bundesrat informiert ab 16.15 Uhr
Zu den heutigen Entscheiden des Bundesrats in Sachen Eindämmung des Coronavirus findet um 16.15 Uhr eine Medienkonferenz statt. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Gesundheitsminister Alain Berset und Wirtschaftsminister Guy Parmelin informieren über weitere Massnahmen.
Polizeiaufgebot vor dem Bundeshaus
Die Berner Polizei hat am Mittwoch verhindert, dass einige Dutzend Gegner der Corona-Massnahmen vor dem Bundeshaus ohne Masken demonstrieren konnten.
Polizisten sprachen auf dem Bärenplatz und am Rand des Bundesplatzes Einzelpersonen an, die aufgrund ihrer Kleidung oder mitgeführten Flugblättern und Transparenten als Demonstrationswillige zu erkennen waren.
Man habe die Leute auf die Maskentragpflicht bei Kundgebungen aufmerksam gemacht, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch habe man Personalien aufgenommen. Davon betroffen war auch der Berner Polit-Exot Stefan Theiler, der dieses Jahr erneut fürs Stadtpräsidium kandidiert.Die Zahl der Demonstrationswilligen und der Polizisten hielt sich in etwa die Waage.
Die neuen Regeln im Überblick
8616 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus meldet das Bundesamt für Gesundheit, die Positivätsrate liegt bei 28 Prozent. Während in Bern, im Tessin oder in Genf schon sehr strenge Regeln gelten, stemmten sich andere Kantone gegen weitergehende Schritte und warten auf Bern.
Heute wird der Bundesrat neue Massnahmen beschliessen. Um welche es geht, steht in einem siebenseitigen Papier, das Alain Berset am Freitag an die Kantone verschickt hatte. So sehen sie im Detail aus.
Masken
Bislang gilt in der gesamten Schweiz eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Neu soll dies auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen (ausser in Einzelbüros) sowie im Aussenbereich von Einrichtungen und Betrieben gelten und an Treffpunkten in Innenstädten. Das betrifft etwa die Umgebung von Läden oder Restaurants, aber auch Märkte.
Veranstaltungen
Die neue Obergrenze ist noch offen: Sie könnte bei 25, 20 oder 15 Personen zu liegen kommen. Das würde für Sportveranstaltungen allenfalls wieder Geisterspiele bedeuten.
Private Treffen
Höchstens 10 Personen wären erlaubt.
Sperrstunde
Für Gastro- und Clubbetriebe soll es eine Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr geben. Diskotheken und Tanzlokale müssten schliessen, Tanzveranstaltungen würden verboten.
Bildung
Universitäten und höhere Schulen sollen wieder auf Fernunterricht umstellen.
Zugangsbeschränkungen
Die Kundenzahl in Läden soll beschränkt, in Theatern, an Konzerten und Kinos soll noch jeder zweite Sitz besetzt werden.
Amateure
Sowohl im Amateursport als auch in der Laien-Kultur sollen maximal 15 Personen zulässig sein.
Grenzwert Risikogebiete
Auch der Grenzewert für Risikogebiete steht zur Debatte. Neu soll in Quarantäne müssen, wer aus einem Land einreist, das im 14-Tage-Schnitt auf 100'000 Einwohner um 60 Fälle höher liegt als die Schweiz, wie Blick berichtet.
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