Unpassende WeihnachtsgeschenkeLäden sind jetzt kulant beim Umtausch – mit diesen Ausnahmen
Nach den Festtagen sind viele Zürcher Kaufhäuser bei der Warenrückgabe unkomplizierter als sonst. Was Sie wissen müssen, damit der Umtausch klappt.
Die Angaben auf dem Weihnachtswunschzettel können noch so präzise sein, das Geschenk unter dem Christbaum passt dann manchmal doch nicht. Sei es, dass der Pullover zu klein ist, sich Gotti und Götti für dasselbe Buch entschieden haben oder die Pfanne zu gross ist für den Herd.
Solche Situationen können ganz schön auf die Stimmung drücken. Besonders wenn das Geschenk nicht mehr originalverpackt, der Kassabon im Müll gelandet und die Rückgabefrist längst verstrichen ist. Da hilft auch nicht, wenn die Grossmutter mit dem Standardspruch auftrumpft: «Kopf hoch! Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man in Zürich nach den Festtagen fast überall und fast alles umtauschen kann.»
Wie wahr ist diese Aussage? Die wichtigsten Fakten.
Kein einheitliches Recht auf Umtausch
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Rückgabe oder den Umtausch von gekauften Artikeln. Jeder Anbieter hat seine eigenen Rückgabebedingungen. Konsumentinnen und Konsumenten sind deshalb von der Kulanz der Unternehmen abhängig. Davon ausgenommen sind Garantiefälle.
Es gibt Spielraum bei der Quittung
Eine Rückgabe erfordert rechtlich gesehen einen Kaufbeleg. Deshalb empfiehlt es sich bei einem physischen Kauf im Laden in jedem Fall, den Kassabon aufzubewahren.
Gerade nach Weihnachten sind Kaufhäuser in der Stadt Zürich diesbezüglich aber grosszügig. So heisst es etwa beim Kundendienst von Jelmoli, dass man sich auch beim Umtausch ohne Quittung «Mühe gebe, den Kauf im System zu verifizieren und eine Rückgabe möglich zu machen».
Auch Alfredo Schilirò, Pressesprecher von Orell F¨üssli, sagt, bei einem Umtausch ohne Quittung sei sein Unternehmen unkompliziert. «Sofern wir nachvollziehen können, dass die Ware bei uns gekauft wurde.»
Wer das Geschenk online bestellt hat, muss sich um die Quittung der Ware keine Sorge machen. Sie ist in jedem Fall digital erfasst. Tobias Billeter vom Onlineportal Digitec Galaxus sagt: «Diesbezüglich sollte es nie Probleme geben.»
Rückgabefrist wird verlängert
Die Rückgabefristen betragen bei den meisten Unternehmen 14 beziehungsweise 30 Tage. Doch bei Weihnachtseinkäufen lockern viele Läden die Bedingungen. So ist es etwa bei Jelmoli möglich, auch im Januar noch Geschenke zurückzugeben. Und Tobias Billeter von Digitec Galaxus sagt: «Diesbezüglich drücken unsere Mitarbeitenden gern ein Auge zu.»
Originalverpackung hilft
Waren, die noch nicht ausgepackt sind, haben grössere Chancen, zurückgenommen zu werden. Bei Schuhen muss etwa die Kartonschachtel noch vorhanden sein. Preisetiketten von Kleidern sollte man in jedem Fall aufbewahren. Bei Büchern empfiehlt sich im Zweifelsfall, die Plastikverpackung dranzulassen.
Orell Füssli prüft zudem bei bereits geöffneten Artikeln ein Rückgaberecht, wenn diese in einwandfreiem Zustand sind. Alfredo Schilirò sagt: «Wir versuchen auch da eine gewisse Kulanz walten zu lassen.»
Achtung bei Unterwäsche, Küchenprodukten und Büchern
Auf keinen Fall auspacken sollte man alle Artikel, bei welchen für die nächste Kundschaft ein gewisses Risiko besteht. So können unverpackte Hygieneartikel genauso wenig retourniert werden wie ausgepackte oder offen verkaufte Unterwäsche. Ebenfalls von der Rückgabe ausgenommen sind offen verkaufte Küchenutensilien wie Pfannen, da sie bereits mit Nahrungsmitteln in Berührung gekommen sein könnten.
Das Onlineversandhaus Galaxus nimmt auch keine Sicherheitsprodukte wie Kindersitze und Kletterseile zurück. Bei Orell Füssli gilt dies für Kalender, Jahresbücher und extra aus dem Ausland importierte fremdsprachige Artikel sowie Ebooks und Gutscheine.
Reduzierte Waren und Lebensmittel können grundsätzlich nie umgetauscht werden.
Geld oder Gutschein
Wie der Kaufbetrag zurückerstattet wird, variiert je nach Unternehmen. Einige buchen das Geld nur auf jene Karte zurück, die beim Kauf registriert wurde. Das bedeutet, dass Gotte oder Götti das Geschenk selbst umtauschen müssen. Bei einigen Kaufhäusern wird der Betrag auch bar ausbezahlt oder auf eine Gutscheinkarte gutgeschrieben. Bei beschädigter Verpackung ziehen manche Unternehmen wie etwa die Migros bei der Rückerstattung zehn Prozent des Kaufpreises ab.
Onlinebestellungen können in der Regel mit dem Rückgabeformular retourniert werden. Das Geld wird auf das im Bestellkonto vermerkte Zahlungsmittel gutgeschrieben.
Allgemein versuchen die Läden, die Geschäftsbedingungen bei Geschenken etwas grosszügiger zu interpretieren. Bei Jelmoli heisst es etwa, man wolle in dieser hektischen Zeit keinen zusätzlichen Stress verursachen. Denn: Die Zufriedenheit der Kundschaft gewichten die Unternehmen in dieser Zeit hoch.
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