Forum in DavosDie Anti-WEF-Demo wird ein Fall fürs oberste Gericht
Demonstrierende wollen nach Davos wandern. Der Kanton Graubünden lässt sie aber nicht auf seine Strasse. Den Entscheid wollen die Organisatoren vor Bundesgericht anfechten.
Sie nennen sich Wandervögel und wollen auch in diesem Jahr in Richtung WEF in Davos marschieren. Am Samstag startet der Protestzug in Küblis. Gegen den «elitären Zirkel, der weit entfernt von den Bedürfnissen der breiten Bevölkerung agiert», soll es gehen – friedlich. Rund 100 Personen werden erwartet.
Doch statt öffentlichkeitswirksam auf der Kantonsstrasse wird es über kleinere Wanderwege gehen. Es ist die gleiche Route wie im vergangenen Jahr. Für die Organisatoren von «Strike WEF» ist dies eine unwillkommene Wiederholung. Annina Krähenbühl vom Organisationskomitee sagt: «Wir wollen einen sichtbaren Protest. Und dazu müssen wir auf die Kantonsstrasse.»
Gang vors oberste Gericht
Gegenüber dieser Redaktion teilt sie erstmals mit, dass die Organisatoren den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts anfechten und vor Bundesgericht in Lausanne gehen wollen. Das Bündner Gericht hatte eine Beschwerde von «Strike WEF» zur Winterwanderung von 2023 abgewiesen.
Die Begründung: Die Kantonsstrasse sei als Rettungsachse bei einem Notfall zu wichtig.
André Kraske ist Mediensprecher des WEF-Ausschusses der Bündner Regierung. Er kann die Ansicht des Organisationskomitees nicht nachvollziehen. Wie bereits das Verwaltungsgericht verweist er auf die Sicherheitsaspekte einer solchen Wanderung.
«Wir haben ein Nebeneinander von Kundgebung und Verkehr 2020 einmal probiert. Wir mussten aber danach einsehen, dass dies nicht funktioniert und Kundgebungsteilnehmende und Verkehrsteilnehmende zu stark gefährdet würden.» Damals waren über 200 Personen in Richtung Davos gewandert. Zu Zwischenfällen kam es nicht.
«Grosse Sichtbarkeit gewährleistet»
Laut Kraske sei der Samstag ein klassischer An- und Abreisetag von Touristen. Dazu komme noch der zusätzliche Verkehr durchs WEF. «Und das alles zusammen dann noch bei unter Umständen schwierigen Wetter- und Strassenverhältnissen!»
Für den Behördenvertreter ist die bewilligte Route zwischen Küblis und Klosters durchaus öffentlichkeitswirksam. «In Küblis und auf dem Bahnhofplatz in Klosters ist eine grosse Sichtbarkeit gewährleistet.»
Zum Weiterzug ans Bundesgericht will sich der Mann vom Departement für Volkswirtschaft und Soziales nicht äussern. «Das ist unser Rechtsstaat.»
Aninna Krähenbühl vom OK erhofft sich durch den Gang ans Lausanner Bundesgericht eine Klärung der Verhältnisse. Einfluss auf die aktuelle Ausgabe wird das aber nicht haben. Ein Gerichtsentscheid auf Bundesebene ist erst im Laufe des Jahres zu erwarten.
Die WEF-Gegnerinnen und -Gegner werden auf die unbeliebte Wanderroute ausweichen müssen.
Ein Extrazug wartet
Geplant ist, dass der Protestzug bis Davos Wolfgang gehen wird. Im Davoser Vorort wartet ein Extrazug auf die Demonstrierenden, er bringt alle ins Zentrum von Davos. Die Kosten dafür, rund 3500 Franken, werden laut Kraske unter den WEF-Sicherheitskosten verbucht. Diese werden jeweils von Bund, WEF, Kanton und der Gemeinde Davos getragen.
Enden wird die politische Wanderung schliesslich am Sonntag in Davos, unweit des Kongresszentrums. Sie werden sich den Juso Graubünden anschliessen, die eine ebenfalls bewilligte Kundgebung durchführen.
Das Motto dort: «Gegen Grosskapitalist*innen und Staatsoberhäupter». Passt für die politischen «Wandervögel».
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