Geldblog: Überschaubare RisikenWas Raiffeisen-Genossenschafter wissen müssen
Mitglieder von Raiffeisen hatten früher eine Nachschusspflicht, doch diese wurde schon vor Jahren abgeschafft. Geld verlieren kann man indes noch immer.
Meine Frau und ich haben bei der Raiffeisenbank auf je einem Mitglieder-Privatkonto den maximalen Betrag, der durch den Einlegerschutz geschützt wäre. Nun fragen wir uns, ob wir gegebenenfalls mit diesen Konti als Mitglieder beziehungsweise Genossenschafter haften. Sollen wir besser nur normale Privatkonti eröffnen oder die Genossenschaftsanteile zurückgeben? Leserfrage von J.B.
Als Genossenschafter haftet man im Grundsatz für das Gesellschaftsvermögen. Deshalb gab es früher bei Raiffeisen eine unbegrenzte Solidarhaft der Mitglieder der Raiffeisenbanken. Doch diese wurde schon 1989 abgeschafft und zunächst durch eine Nachschusspflicht ersetzt, die auf das Vierzigfache des Anteilscheins von 200 Franken, also 8000 Franken, begrenzt wurde. Die Genossenschafter hätten eine Nachschusszahlung berappen müssen, wenn das Genossenschaftskapital nicht mehr vorhanden gewesen wäre.
Schon vor Jahren wurde indes auch diese Nachschusspflicht abgeschafft, zumal sich diese für Raiffeisen-Institute als Konkurrenznachteil erwies. Dennoch wird an der Rechtsform der Genossenschaft festgehalten, welche Ihnen als Genossenschafter ein Mitspracherecht bei Änderungen der Statuten, der Absegnung der Jahresrechnung oder der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern sichert.
Eine Nachschusspflicht für Sie als Genossenschafter besteht nicht mehr – selbst wenn eine lokale Raiffeisen-Genossenschaft in Schieflage geraten würde. Denn in diesem Fall müsste Raiffeisen Schweiz einspringen. Um die nötigen Reserven bereitzuhalten, verfügt Raiffeisen über einen Solidaritätsfonds, der von allen Raiffeisenbanken finanziert wird. Entsprechend heisst es im Geschäftsbericht von Raiffeisen: «Als übergeordnete Haftungsträgerin garantiert Raiffeisen Schweiz sämtliche Verbindlichkeiten der Raiffeisenbanken. Dafür steht Eigenkapital von Raiffeisen Schweiz in der Höhe von 1,9 Milliarden Franken zur Verfügung.»
«Ein erhöhtes Risiko tragen Sie, wenn Sie nachrangige Additional-Tier-1-Anleihen von Raiffeisen besitzen.»
Gemäss Statuten von Raiffeisen Schweiz hätten die Raiffeisenbanken pro 100’000 Franken Bilanzsumme einen Anteilschein von 1000 Franken zu übernehmen. «Daraus ergibt sich eine Einzahlungsverpflichtung gegenüber Raiffeisen Schweiz von 2,03 Milliarden Franken, wovon 894 Millionen Franken einbezahlt sind. Raiffeisen Schweiz hat jederzeit das Recht, die offene Einzahlungsverpflichtung der Raiffeisenbanken von 1,13 Milliarden Franken einzufordern.» Dennoch tragen Sie ein Risiko – nämlich über Ihren Anteilschein. Dieser hat einen Wert und könnte im schlimmsten Fall an Wert verlieren.
Ein erhöhtes Risiko tragen Sie auch, wenn Sie nachrangige Additional-Tier-1-Anleihen von Raiffeisen besitzen. Hier bestehen kein Gläubigerschutz und kein fester Rückzahlungstermin. Kein erhöhtes Risiko sehe ich indes bei Ihren Einlagen auf dem Mitgliederkonto von Raiffeisen. Auch hier gilt wie bei allen Banken in der Schweiz, die der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstehen, ein gesetzlicher Einlagenschutz von maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank. Im Konkursfall wären somit 100’000 Franken bei Ihnen und separat 100’000 Franken bei Ihrer Frau geschützt, da der Schutz pro Kunde und Bank gilt.
Auch unabhängig davon stufe ich die Risiken bei Raiffeisen für überschaubar ein, zumal die Gruppe keine eigentlichen Auslandsaktivitäten hat und ein eher konservatives Geschäftsmodell verfolgt. Die grössten Risiken liegen im Schweizer Immobilienmarkt, da die Genossenschaft wie die Kantonalbanken stark im Hypothekargeschäft verankert ist. Würde es zu einem Crash im Schweizer Immobilienmarkt kommen, könnte dies negative Auswirkungen auch auf Raiffeisen haben. Derzeit ist ein Crash am hiesigen Liegenschaftenmarkt allerdings nicht absehbar.
Fehler gefunden?Jetzt melden.