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Fragen und Antworten zu den geplanten Pilotversuchen
Warum es Cannabis bald in der Apotheke geben könnte

Der Nationalrat hat festgelegt, unter welchen Bedingungen er Cannabis-Pilotprojekte zulassen will.
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Der Nationalrat hat sich für einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen. Was bedeutet das?

Im Rahmen von wissenschaftlichen Pilotversuchen könnte Cannabis künftig etwa in Apotheken an ausgewählte Personen verkauft werden. Mehrere Städte hatten in der Vergangenheit schon Interesse an solchen Versuchen bekundet. Bisher fehlte aber die Rechtsgrundlage dafür – diese soll nun mit dem Experimentierartikel geschaffen werden. Ziel ist es, zu untersuchen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf den Konsum, das Kaufverhalten und die Gesundheit der Teilnehmer auswirkt.

Wie sähen solche Pilotversuche konkret aus?

Nach dem Willen des Nationalrats dürften nur Volljährige teilnehmen, die bereits Cannabis konsumieren. Die Probanden könnten pro Monat eine beschränkte Menge Cannabis erwerben und dürften diese weder weitergeben noch im öffentlichen Raum konsumieren. Über die Theken gehen soll dabei lediglich Hanf aus schweizerischer Biolandwirtschaft. Während der Studie, die maximal fünf Jahre dauert, würden die Teilnehmenden wissenschaftlich eng begleitet.

Was verspricht man sich davon?

Für die Befürworter ist die bisherige Cannabis-Politik gescheitert. Fachleute gehen davon aus, dass in der Schweiz trotz Verbot über 200'000 Menschen regelmässig Cannabis konsumieren. Die Folgen: Der Schwarzmarkt floriert, die Qualität des illegal produzierten Hanfs kann nicht kontrolliert werden, zudem erreichen Präventionsmassnahmen die Betroffenen oft nur schlecht. Von den Pilotprojekten erhoffen sich die Unterstützer Erkenntnisse über alternative Regulierungsformen.

Und wie argumentieren die Gegner?

Gegen den Experimentierartikel stellten sich die SVP sowie ein Teil der Mitte-Fraktion. Sie argumentieren mit dem Jugend- und dem Gesundheitsschutz. «Die Droge Cannabis ist nicht einfach zum Spass illegal», sagte SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Das Kiffen habe negative Auswirkungen auf Körper und Psyche. Der Staat würde, so Herzog, besser in Präventionsmassnahmen investieren, anstatt «Dealern Konkurrenz zu machen». Die Gegner befürchten ausserdem, dass die Versuche den Weg für eine Cannabis-Legalisierung ebnen.

Welche Punkte gaben besonders zu reden?

Die Gegner unterlagen mit zahlreichen Anträgen, die zum Ziel hatten, die Hürden für eine Versuchsteilnahme zumindest zu erhöhen. So verlangte die SVP-Fraktion, dass die Teilnehmer in einer Datenbank registriert werden und während des Versuchs den Führerschein abgeben müssen. Die Arbeitgeber oder die Klassenlehrer der Probanden hätten nach ihrem Willen über den Pilotversuch informiert werden sollen. Die Mehrheit lehnte dies ab. Sie argumentierte, Ziel müsse es sein, die Versuche unter möglichst realistischen Bedingungen durchzuführen.

Die Mitte-Fraktion forderte zudem vergebens, dass die Gemeinden und Kantone die Pilotversuche selber finanzieren und sich der Bund nicht finanziell beteiligen darf.

Wann könnten die Versuche starten?

Nach dem Nationalrat ist voraussichtlich im Herbst der Ständerat am Zug. Sofern beide Räte grünes Licht geben und kein Referendum ergriffen wird, könnten die Pilotversuche schon 2021 starten, wie es in Zürich, Basel und Bern auf Anfrage heisst.

In Bern liegt ein Studiendesign bereits fixfertig in der Schublade – inklusive einer Liste von Apotheken, welche für eine Cannabis-Abgabe zugesagt haben. Diese müssten vor Beginn des Pilotversuchs neu kontaktiert werden, sagt Sven Baumann, Generalsekretär der Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern. Weiter stellten sich vor dem Start auch Fragen zur Finanzierung. Das Projekt wird unter der Leitung der Universität Bern geplant.

Cannabis mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent darf schon heute verkauft werden in der Schweiz – wie hier in einem Geschäft in Zürich.

Ist das ein erster Schritt in Richtung Cannabis-Legalisierung?

Nein, sagt der Bundesrat. Das allgemeine Cannabis-Verbot gelte weiterhin in der ganzen Schweiz, und ein allfälliger Entscheid zur Änderung des Regulierungsmodells müsste auf jeden Fall vom Parlament getroffen werden. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 verboten, 1975 wurde der Konsum unter Strafe gestellt.

Allerdings kam es in den letzten Jahren zu einer gewissen Entkriminalisierung: Seit 2013 werden Erwachsene nur noch mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft, wenn sie beim Konsum von Cannabis erwischt werden. Der Besitz von unter 10 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf ist straffrei. Legal verkauft und erworben werden dürfen Cannabis-Blüten, die weniger als 1% des berauschenden Wirkstoffs THC aufweisen und dafür einen hohen Anteil Cannabidiol. Solche Produkte werden unter der Bezeichnung CBD angeboten. Unabhängig von den Pilotversuchen berät das Parlament zudem über den erleichterten Zugang zu medizinischem Cannabis. 

International haben in den letzten Jahren zahlreiche Länder den Weg einer Cannabis-Legalisierung eingeschlagen, darunter etwa Uruguay, Kanada und zahlreiche US-Bundesstaaten.