Entscheidungen des BundesratsMammut-Abstimmung im September – Fitnesscenter und Schwimmbäder öffnen wieder
Karin Keller-Sutter und Viola Amherd informierten über Abstimmungen, Grenzöffnungen und ab wann Freizeitsport und Wettkämpfe wieder möglich sind. Der Überblick im Ticker.
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Justizministerin Karin Keller-Sutter, Verteidigungsministerin Viola Amherd und Bundeskanzler Walter Thurnherr informierten über Lockerungen. Quelle: Youtube/Bundesrat
Das Wichtigste in Kürze
- Sport ist ab dem 11. Mai mit Schutzkonzepten wieder erlaubt
- Fitnesscenter und andere Trainingsmöglichkeiten dürfen dann öffnen.
- Auch Schwimmbäder können öffnen, aber nur für Schwimmsportler.
- Profisportler dürfen ab 11. Mai wieder in Teams trainieren, andere in Gruppen bis 5 Personen.
- Ab dem 8. Juni soll der Wettkampfbetrieb ohne Publikum wieder aufgenommen werden.
- Einreisebeschränkungen werden gelockert.
- Private Einreisen sind weiterhin verboten, Ausnahmen gibt es nur für Ehepartner oder Paare mit Kindern.
- Am 27. September kann das Stimmvolk über fünf eidgenössische Vorlagen entscheiden: Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz mit dem gelockerten Wolfsschutz, der Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten, der Kauf neuer Kampfjets für bis zu 6 Milliarden Franken sowie der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub.
In einer ersten Medienkonferenz haben Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Innenminister Alain Berset und Wirtschaftsminister Guy Parmelin über weitere Lockerungen für den 11. Mai informiert.
Ende der zweiten Konferenz
Somit endet die zweite Medienkonferenz über die Abstimmung im September, Lockerungen für Freizeit- und Profisportler sowie Grenzöffnungen.
Frage: Museen ja, Zoos nein?
Wieso sind Museen ab 11. Mai offen, aber Zoos erst ab 8. Juni. Es geht um die Besucherführung, sagt Thurnherr, im Zoo bleibe man etwas länger stehen und schaue den Tieren zu, da müsste man sonst Personen warten lassen, damit nicht zu viele vor einem Gehege stehen, im Zoo ist die Lage also etwas schwieriger als in einem Museum.
Frage: Kein Schwingen?
Amherd hofft, dass man ab dem 8. Juni oder vielleicht auch später im Sommer auch den Schwingsport wieder zulassen könne, aber das müsse man sehen.
Frage: Schweiz offen für Touristen?
Einseitig werde man nicht öffnen, wenn die Nachbarn keine Schweizer bei sich einreisen lassen können, werde man nicht einfach sagen, hier könnt ihr alle einreisen. Das müsse mit den Nachbarn abgesprochen werden, man suche Lösungen nur zusammen.
Frage: Druck der EU?
Man soll über das abstimmen können, was ansteht, deshalb habe man die Begrenzungsinitiative der SVP auf den nächstmöglichen Termin verschoben, also September, sagt Thurnherr. Natürlich begrüsse das auch die EU, das habe aber bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. Abstimmungen werden höchstens gestaffelt, wenn ein Departementsvorsteher sonst zwei Vorlagen vertreten müsse, das wolle man nach Möglichkeit vermeiden.
Frage: Bergführer und Freibäder?
Ein Bergführer kann mit Abstandsregeln ab 11. Mai wieder arbeiten und Leute in die Berge mitnehmen. Auch bei Schwimmbädern soll man die Infrastruktur nutzen können, wenn Schutzkonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden. Die Gemeinde muss das selber entscheiden, aber die Möglichkeit ist gegeben.
Es muss aber unterscheiden werden zwischen Sport und Freizeit. Sport ist erlaubt, Freizeit nicht. Man kann ins Schwimmbad gehen, um zu trainieren, also Hobby- und Leistungssportler. Aber man kann nicht ins Freibad, um Freunde zu treffen oder etwas zu «sünnele».
Frage: Parteiversammlungen
Im Juni werden wohl auch Parteiversammlungen mit über 5 Personen wieder erlaubt sein, das wird am 27. Mai entschieden für Veranstaltungen unter 1000 Personen. Das ist auch eine Voraussetzungen für die Abstimmung im September, dass die Parteien ihre Parolen fassen können. Die Bundeskanzlei bereite nun alles für die Abstimmung im September vor, ob die Bedingungen dafür dann wirklich stimmen, werde man sehen.
Frage: Wettkämpfe schon am 8. Juni?
Viola Amherd erklärt, dass die Wettkämpfe am 8. Juni ohne Publikum zugelassen werden, dann sei das Risiko auch weniger gross. Den definitiven Entscheid fällt der Bundesrat am 27. Mai. Für den Fall, dass es in einer Mannschaft Coronavirus-Fälle gebe, habe man sich mit den Ligen abgesprochen.
Der Spitzensport hat über 80 Konzepte eingereicht. Wenn es einen positiven Fall in einem Team gibt, gelten die Quarantäneregeln, also dass auch alle, die Kontakt mit dieser Person hatten, sich isolieren müssen.
Frage: Herbstferien im Ausland?
Keller-Sutter hat mit den europäischen Kollegen gesprochen und widersprüchliche Botschaften erhalten. Die EU will schon für die Schweiz schauen, so die Resonanz, aber wie es dann konkret aussehe, hänge auch von der Situation im Land aus, mit den Einschränkungen. Was im Sommer, im Juli und August passiert, sei kaum absehbar, geschweige denn Herbst. Die Priorität der Öffnung liege in der EU im Schengen-Raum, Drittstaaten kämen erst am Schluss, interkontinentale Reisen wird es eher nicht so schnell geben und wenn, dann wohl mit Quarantänemassnahmen.
Frage: Familienzusammenführungen
Keller-Sutter präzisiert den Schritt zurück zur Personenfreizügigkeit. Es gehe dabei um den Arbeitsmarkt. So können Gesuche, die im März gestellt wurden, jetzt wieder bearbeitet werden. Für private Reisen gilt das aber nicht. Ehepartner können sich wieder sehen, aber das gilt nicht für die gesamte Verwandtschaft. Grosseltern, die also wieder mal die Enkel sehen wollen, dürfen das weiterhin nicht, die Einreisebeschränkungen für private Reisen gilt wie überall in Europa weiter. Selbst bei Konkubinaten gilt das, nur wenn man gemeinsame Kinder hat oder ein Partner schwer erkrankt ist, gibt es Ausnahmen.
Frage: Grenzübergänge
Der Lockdown im Tessin endet am 4. Mai und dann kann der Kanton auch Grenzübergänge wieder öffnen, sagt Keller-Sutter. Das gilt nicht nur zwischen dem Tessin und Italien, sondern für mehrere Grenzübergänge, die nächsten Montag wieder öffnen sollen.
Frage: Fitnesscenter am 11. Mai offen?
Ja, sagt Amherd, die Schutzkonzepte müssen aber stimmen, die Abstandsregeln müssen eingehalten werden, es dürfen nicht zu viele Trainierenden im Studio sein, die Geräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden, wenn das garantiert werden könne, dürfen die Fitnesscenter auch wieder öffnen.
Frage: Was ist mit Unihockey und Lagern?
Unihockey sei professionell sagt Viola Amherd auf eine Frage. Die Vereine können demnach wieder trainieren.
Lager seien durchführbar, wenn man die Abstandsregeln einhalten könne, in genug grossen Schlafsälen. Man müsse einfach verhindern, dass es zu einem neuen Anstieg der Fälle kommt.
Frage: 5 Abstimmungen, schaffen wir das?
Thurnherr sagt, man habe auch schon 9 Abstimmungen an einem Sonntag gehabt, fünf Vorlagen gab es schon mehrmals. Das könne man dem Schweizer Volk zumuten.
Abstimmung am 27. September
Bundeskanzler Walter Thurnherr informiert über die grosse Volksabstimmung vom 27. September. Dazu gehören jene drei, über die im Mai hätte abgestimmt werden sollen: Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz mit dem gelockerten Wolfsschutz sowie der Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten. Der Bundesrat hatte die Abstimmung darüber abgeblasen, weil ein Abstimmungskampf unter dem Lockdown nicht möglich ist.
Hinzu kommt im September die Abstimmung über den Kauf neuer Kampfjets für bis zu 6 Milliarden Franken. Das Parlament hat der Beschaffung zugestimmt. Die Unterschriftensammlung für das Referendum hat bereits begonnen, ist wegen der Coronavirus-Pandemie aber ausgesetzt worden. Die Referendumsfrist steht derzeit still.
Ein weiteres heisses Eisen, über das im September abgestimmt wird, ist der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub für Väter verlangt. Dagegen haben SVP-Vertreter und Jungfreisinnige das Referendum ergriffen.
Eine Abstimmung mit fünf Vorlagen sei nicht einmalig, sagt Thurnherr, das gab es auch schon und sei vertretbar, vor allem mit der Vorlaufzeit von fünf Monaten, die man nun habe.
Der vom Bundesrat angeordnete Fristenstillstand gilt noch bis zum 31. Mai 2020. Bis dahin ruhen die Sammel- und Behandlungsfristen sämtlicher Volksinitiativen sowie die Sammelfristen der Referenden gegen die Beschaffung von Kampfflugzeuge und gegen das Wirtschaftsabkommen mit Indonesien. Ab dem 1. Juni 2020 laufen die Fristen weiter, und es dürfen auch wieder Unterschriften gesammelt werden.
Allerdings gelten weiterhin die Abstandsregeln und das Versammlungsverbot für Gruppen mit mehr als 5 Personen.
Fitness, Yoga
Auch Fitnessstudios oder Yoga-Studios dürfen wieder öffnen, müssen aber ein Schutzkonzept vorweisen können.
Wettkampfbetrieb ab 8. Juni
Geplant ist gemäss Amherd, dass der Bundesrat am 27. Mai den Wettkampfbetrieb für dne 8. Juni wieder freigibt. Vorausgesetzt, die Situation entwickelt sich positiv.
Sport
Sportministerin Viola Amherd erklärt, dass das Sporttraining am 11. Mai wieder aufgenommen werden kann. Mit Schutzkonzepten, mit Abstand von mindestens 2 Metern und maximal in Gruppen von fünf Personen. Bei Nationalmannschaften oder Profiteams gelten andere Regeln, weil diese ohnehin ärztlich betreut seien.
Sommerferien
Explizit verboten ist derzeit nur der Einkaufstourismus, sagt Karin Keller-Sutter. Schweizer dürfen momentan in andere Länder reisen und auch wieder zurückkommen. Das Problem ist aber, dass andere Staaten niemanden einreisen lassen. Das sei auch weiterhin so, hat die Justizministerin im Gespräch mit europäischen Kollegen festgestellt. Ob es also Sommerferien in Europa oder in Nachbarländern geben werde, sei also höchst unklar. Die gute Nachricht sei: Ferien in der Schweiz sind möglich und Keller-Sutter ruft explizit dazu auf, die Sommerferien in der Schweiz zu verbringen.
Einreisebeschränkung lockern
Nach der ersten Information von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Innenminister Alain Berset und Wirtschaftsminister Guy Parmelin über weitere Lockerungen für den 11. Mai informiert jetzt Justizministerin Karin Keller-Sutter über Grenzöffnungen.
Das bisherige Regime, wonach nur Grenzgänger für die Arbeit einreisen können, wird gelockert. Schweizer Unternehmen sollen so entlastet werden. Auch können ausländische Handwerker bereits bestellte Aufträge in der Shweiz ausführen.
Auch Familienzusammenführungen werden wieder erlaubt, eine Schweizerin kann beispielsweise ihren ausländischen Ehemann in die Schweiz kommen lassen.
Grenzkontrollen werde es aber weiterhin geben.
Am 8. Juni sollen erstmals wieder neue Anträge von EU-/EFTA-Bürgern geprüft werden können. Auch die Stellenmeldepflicht werde dann wieder eingeführt, damit offene Stellen primär mit inländischen Arbeitskräften besetzt werden können, wie das auch vor der Krise der Fall war.
anf/sda
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