Steuern sparen mit 2. SäuleWann PK-Einkäufe Sinn machen – und wann nicht
Nicht in allen Fällen sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse empfehlenswert. Darauf sollten Versicherte achten.
Immer wieder ist zu lesen, dass man die Einkaufsmöglichkeit in die PK nutzen soll. Ist dies auch empfehlenswert, wenn man unverheiratet ist, keine Kinder und keinen Lebenspartner hat? Kaufe ich mich zum Beispiel ein, indem ich ein Säule-3a-Konto auflöse und nicht das Glück habe, ein langes Leben zu geniessen, hinterlasse ich alles Geld der PK, auch die Einkaufssumme, welche ansonsten auf einem Konto wäre, von dem wenigstens meine Geschwister profitieren könnten. Bin ich mit dieser These auf dem falschen Weg und würden Sie auch in meiner Situation empfehlen, die Einkaufssumme auszuschöpfen? Leserfrage von M.V.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse haben zwei Hauptvorteile: Man kann so seine Altersvorsorge massgeblich verbessern, wenn man Lücken hat, und man kann noch im Erwerbsleben Steuern sparen, weil die freiwilligen Einzahlungen in die 2. Säule in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden dürfen. Dennoch sind solche freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse nicht in jedem Fall empfehlenswert – etwa dann nicht, wenn die Kasse über einen ungenügenden Deckungsgrad verfügt und Sanierungsmassnahmen drohen, oder wenn die Leistungen der Kasse schlecht sind.
Sie sprechen darüber hinaus in Ihrer Frage noch einen anderen heiklen Punkt an: Was passiert mit den freiwillig einbezahlten Beträgen, wenn man noch vor der Pensionierung stirbt? Diese Frage kann man nicht generell beantworten. Die Antwort hängt vom Reglement der einzelnen Pensionskasse ab. Es gibt tatsächlich Pensionskassen, welche freiwillig einbezahlte Sparbeiträge nicht auszahlen, wenn der Versicherte noch vor seiner Pensionierung stirbt. Das Geld ist in einer solchen Konstellation aus Sicht des Versicherten verloren – Profiteurin ist indes die Pensionskasse.
Rückgewähr im Todesfall
Zweifellos kann es nicht in Ihrem Interesse sein, dass Sie Gelder freiwillig in die Pensionskasse leisten und diese bei einem Todesfall noch vor der Pensionierung nicht oder nicht vollständig zur Auszahlung gelangen. Immerhin gibt es heute viele Vorsorgeinstitutionen, welche freiwillige Einzahlungen sauber abgrenzen und im Todesfall an die Erben vergüten. Bevor Sie daran denken, einen freiwilligen Einkauf in Ihre Kasse vorzunehmen, empfehle ich Ihnen, das Reglement genau zu studieren.
Bei Unklarheiten rate ich auch, sich an die eigene Kasse zu wenden und schriftlich Auskunft zu verlangen, was mit den freiwillig einbezahlten Beträgen im Todesfall genau passiert. Wichtiges Stichwort dazu ist die Rückgewähr im Todesfall. Viele Kassen bieten gemäss ihren Reglementen eine Rückgewähr auf dem Altersguthaben und den freiwilligen Einkäufen. Falls Ihre Kasse keine Rückgewähr im Reglement hat, riskieren Sie, dass die von Ihnen freiwillig einbezahlten Beträge im Falle eines Todesfalls noch vor Ihrer Pensionierung verloren sind.
Eigentlich wäre von allen Pensionskassen zu erwarten, dass sie eine Rückgewähr bieten. In der Praxis ist dies aber noch nicht überall der Fall. Im Zweifelsfalle würde ich Ihnen als alleinstehende Person von einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse abraten, obwohl sie damit auch Ihre Chance, noch während des Erwerbslebens Steuern zu sparen, vergeben. Der Wunsch, Steuern zu sparen, sollte einen nicht blind machen, und die Risiken, welche eine fehlende Rückgewähr beinhaltet, sind nicht zu unterschätzen.
Handlungsspielraum im Alter verbessern
Aufgefallen ist mir in Ihrer Frage noch ein anderer Aspekt: Sie erwähnen die Möglichkeit, dass Sie ein Säule-3a-Konto auflösen und das Geld in die Pensionskasse einzahlen könnten. Man muss unterscheiden zwischen einem Übertrag aus der Säule 3a und einer Auszahlung der Säule 3a und anschliessender PK-Einzahlung. Grundsätzlich wäre auch ein Übertrag von der Säule 3a in die PK erlaubt. Mit diesem Schritt würden Sie allenfalls eine bessere Rentenleistung und eine optimalere Risikodeckung erreichen. Doch wenn Sie das Geld aus der Säule 3a einfach in die 2. Säule übertragen, können Sie das so freiwillig einbezahlte Geld nicht in der Steuererklärung in Abzug bringen. Steuerlich wäre dies ein Nullsummenspiel. Bei den Steuern abziehen dürfen Sie nur Gelder, die Sie sonst aus ihrem freien Ersparten in die Pensionskasse einzahlen.
Immerhin könnten Sie das Geld aus einem Säule-3a-Konto beziehen und dann nach dem Bezug in die Pensionskasse einzahlen. In einer solchen Konstellation ist ein Abzug grundsätzlich möglich, kann aber zu schwierigen Diskussionen mit dem Steueramt führen, falls Ihnen dieses eine mögliche Steuerumgehung unterstellt, etwa weil der Vorgang im gleichen Jahr erfolgte. Zumindest zeitlich sollten Sie den Bezug des Säule-3a-Kontos und der PK-Einzahlung auseinandernehmen und nicht im gleichen Jahr ausführen. Persönlich würde ich aber davon absehen und das Geld aus der Säule 3a getrennt von den Leistungen der Pensionskasse nutzen, um den finanziellen Handlungsspielraum im Alter zu verbessern.
Dieser Artikel wurde am 6. März 2024 aktualisiert.
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