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Umstrittener Steg
Wallis darf Passerelle im Naturpark Pfyn-Finges nicht bauen

L' Illgraben photographie dans la foret de la reserve naturelle du Bois de Finges, au Parc naturel regional Pfyn-Finges ce jeudi 8 avril 2021 a Susten sur la commune de Loeche Leuk. (KEYSTONE/Laurent Gillieron)
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Die im Rahmen der Arbeiten an der Autobahn A9 zwischen Siders und Gampel (VS) geplante Passerelle über die Rhone im Pfynwald ist vom Tisch. Das Bundesgericht hat die Beschwerden des Kantons Wallis und der Munizipal- und Burgergemeinde Salgesch abgewiesen.

Der Pfynwald ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt. Dieser Kiefernwald ist auch ein Auengebiet von nationaler Bedeutung, das sich im Regionalen Naturpark Pfyn-Finges befindet.

Der vorgesehene Standort der Passerelle ist ein potenzieller Nistplatz für den geschützten Flussuferläufer und für Flussregenpfeifer. Die beiden Vogelarten sind auf der Roten Liste des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) als stark gefährdet aufgeführt.

Le Pfafforetsee photographie dans le Bois de Finges/Pfyn, Valais, ce jeudi 18 juillet 2002. Le Bois de Finges/Pfyn est la plus grande pinede naturelle d'Europe et a ete inscrit dans l'inventaire Federal des paysages, sites et monuments naturel d'importance national en 1998. Le territoire du Bois de Finges est une mosaique des milieux naturels du Valais, zone alluviale, steppes, forets, milieux humides, allant de la plaine jusqu'au etage des montagnes. (KEYSTONE/Andree-Noelle Pot)

Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz ist das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid zum Schluss gelangt, dass die geplante, rund 280 Meter lange Passerelle für die beabsichtigte Besucherlenkung nicht erforderlich sei. Diese sei mit anderen Mitteln zu erreichen. Die Akzeptanz der Beschränkungen für die Besucher zum Schutz der Fauna und Flora könne auch durch einen Ausbau des bestehenden Busangebots gefördert werden.

Besucherzunahme möglich

Laut Bundesgericht ist es nicht einsichtig, weshalb Strassen, Wege und Trampelpfade nur aufgehoben werden können, wenn gleichzeitig eine Passerelle gebaut wird. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass sich das Problem von Einwirkungen auf das Gebiet lediglich verlagern und angesichts einer möglichen Zunahme von Besuchenden sogar verstärken könnte.

Die Beschwerdeführer argumentierten, die Passerelle bilde einen unverzichtbaren Bestandteil des Gesamtschutzkonzepts. Bisher sei ein Grossteil der Besucher mit dem Auto über die Kantonsstrasse direkt in den Pfynwald gelangt. Mit dem Rückbau der alten Kantonsstrasse im Rahmen des Nationalstrassenprojekts werde der Zugang zum Pfynwald für den motorisierten Individualverkehr wesentlich eingeschränkt.

SDA/sas