Ticker zur PflegeinitiativePflegende erringen historischen Sieg
Die Initiative «Für eine starke Pflege» wird angenommen. Alle Resultate, Infografiken und Stimmen zum Urnengang.
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Das Wichtigste in Kürze
Die Initiative wurde mit 61 Prozent klar angenommen. Damit wird ein neuer Verfassungsartikel geschaffen, der die Situation in der Pflege verbessern soll.
Laut Initiativtext müssen Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Personal für den zunehmenden Bedarf der alternden Gesellschaft zur Verfügung steht.
Der Bund muss die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen verbindlich regeln. Dazu zählt die Höhe der Löhne.
Zu den anderen nationalen Abstimmungen: Covid-Gesetz | Justizinitiative.
Gute Aussichten für Initiativkomitee
Die Befürworterinnen und Befürworter der Pflegeinitiative dürfen optimistisch in den Abstimmungssonntag starten. In der letzten Abstimmungsumfrage von Tamedia gaben 72 Prozent der Befragten an, sicher oder eher Ja stimmen zu wollen. Auch die Umfrage von gfs.bern kam auf einen satten Ja-Anteil von 67 Prozent. Wettbörsen gehen ebenfalls von einer hohen Zustimmung aus:
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Darum gehts
Das will die Initiative
Bund und Kantone sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Personal für den zunehmenden Bedarf der alternden Gesellschaft zur Verfügung steht. Die in der Pflege tätigen Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. So soll der Bund die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitex-Organisationen verbindlich regeln. Dazu zählt die Höhe der Löhne. Zudem sollen Fachpersonen gewisse Leistungen selbstständig direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur die Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.
Das sieht der Gegenvorschlag vor
Dem Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments geht dieser Vorschlag zu weit. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative verabschiedet. Dieser Vorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und der Gegenvorschlag nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.
Er sieht vor, dass Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken in die Ausbildung von Pflegepersonal investieren. Mit dem Geld sollen sowohl Studierende als auch Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen unterstützt werden, die Pflegepersonal ausbilden. Zudem sollen Fachhochschulen und höhere Fachschulen Geld erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen. Schliesslich soll das Pflegepersonal ebenfalls gewisse Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll jedoch verhindern, dass mehr Leistungen abgerechnet werden als heute und damit die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Zu den Arbeitsbedingungen und den Löhnen sieht der Gegenvorschlag keine neuen Regelungen vor.
Die Befürworter
Die Volksinitiative wurde 2017 vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lanciert. Dem Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Die Investitionen des Parlaments in die Ausbildung würden verpuffen, weil über 40 Prozent der Pflegenden nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aussteigen würden. Es fehlten Massnahmen, die die Pflegequalität sichern und die Arbeitsbedingungen verbessern würden. Die Ärztinnen- und Ärztevereinigung FMH unterstützt die Pflegeinitiative. SP, Grüne und Grünliberale unterstützen die Vorlage.
Die Gegner
Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments argumentieren, dass Massnahmen gegen den Pflegenotstand am besten auf Gesetzesebene ergriffen werden. Dies gehe schneller, als wenn eine Volksinitiative zuerst vom Parlament umgesetzt werden müsse. Die Arbeitsbedingungen und die Löhne sollen in der Verantwortung von Arbeitgebern und Kantonen bleiben. Diese würden die Verhältnisse vor Ort am besten kennen. Die Pflege sei ein wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung, die bereits in der Verfassung verankert sei. Bundesrat und Parlament wollen die Pflege nicht noch gesondert erwähnen, weil damit eine Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung erhalten würde. SVP, FDP und Mitte-Partei stimmten im Parlament mehrheitlich gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag. Auch der Krankenkassenverband Santésuisse und der Spitalverband H+ lehnen die Initiative ab.
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