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Verbotene Kundgebung in Zürich
Pro-Palästina-Demo zog durch den Kreis 4

Das Tram muss warten: Die Demonstrierenden kurz nach dem Start am Stauffacher.

Am Freitagabend um 18 Uhr trafen sich mehrere Hundert Menschen zu einer unbewilligten Demonstration auf dem Helvetiaplatz.

In Zürich gilt dieses Wochenende ein Demoverbot. Doch die Stadtpolizei, die mit einem Grossaufgebot vor Ort war, rief die Anwesenden vergeblich dazu auf, den Helvetiaplatz zu verlassen.

Als die Gruppe losmarschierte, liess die Polizei sie gewähren und gab eine Route durch den Kreis 4 vor. Rund um den Stauffacher kamen stets neue Teilnehmende hinzu, bis der Zug mindestens 1000 Menschen zählte. Viele von ihnen riefen «Free Palestine».

Nach sieben Uhr kehrten die Demonstrierenden auf den Helvetiaplatz zurück, wo die Teilnehmenden Palästina-Fahnen schwenkten und verschiedene Parolen skandierten. Bis dahin schien alles friedlich verlaufen zu sein.

Zur Kundgebung aufgerufen hatte eine anonyme Gruppierung namens Palestine Committee Zurich. Diese scheint aus dem linksautonomen Umfeld zu stammen. Auf Social-Media-Kanälen wurde die Einladung zur «Spontandemo ohne Bewilligung» innerhalb eines Tages über 2300-mal gelikt.

Anti-Israel und Pro-Palästina Demo, Start Helvet20.10.2023iaplatz
Zürich, 20.10.2023

Kritik an Demoverbot

Eine Bewilligung hätte die Gruppierung nicht erhalten können. Am Mittwoch teilte die Stadtzürcher Polizeivorsteherin Karin Rykart (Grüne) mit, dass die Stadt bis am kommenden Sonntag keine Kundgebungen mehr bewillige, die «im Zusammenhang stehen mit dem Konflikt im Nahen Osten». Als Grund gab Rykart die angespannte Sicherheitslage an. Mehrere Gesuche für geplante Pro-Palästina-Kundgebungen hat das Polizeidepartement daher abgewiesen, darunter eine der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und eine der «Jüdischen Stimme für Gerechtigkeit in Israel/Palästina».

Anti-Israel und Pro-Palästina Demo, Start Helvet20.10.2023iaplatz
Zürich, 20.10.2023

Die GSoA kritisierte darauf, dass das Demoverbot gegen die in der Verfassung verankerte Versammlungs- und Meinungsfreiheit verstosse. Auch die Gruppe der Demokratischen Jurist*innen Schweiz verurteilt das Verbot als zu pauschal. Es stehe «im Widerspruch zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien».