Nach dem Urteil gegen Lina E.Verbot für linke Demonstration in Leipzig
Eine am Samstag geplante Kundgebung der linken Szene in der sächsischen Stadt bleibt untersagt. Das Gericht liefert auch eine Begründung für ihren Entscheid.

Eine am Samstag geplante Demonstration der linken Szene in Leipzig bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte am Freitag in einem Eilverfahren die von der Stadt erlassene Verbotsverfügung. Bei der Demonstration von Unterstützerinnen und Sympathisanten einer Gruppe mutmasslicher Linksextremisten um die am Mittwoch verurteilte Lina E. sei mit «hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf» auszugehen, erklärte das Gericht.
Damit scheiterten die Anmelder mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht folgte stattdessen der Einschätzung der Versammlungsbehörde und der Sicherheitsbehörden, wonach die öffentliche Sicherheit durch die angekündigten Proteste «unmittelbar gefährdet» werde. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde am sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Polizei bereitet sich dennoch vor
Die linke Szene mobilisiert für Samstag bundesweit für eine «Tag-X-Demo» in Leipzig. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das am Mittwoch mehrjährige Haftstrafen gegen die Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen gewalttätiger Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verhängt hatte.
Am Freitagnachmittag untersagte die Stadt Leipzig auch eine weitere, ebenfalls für Samstag geplante Demonstration. Beide Verbote begründete die Versammlungsbehörde mit den Gefahrenprognosen der Polizei sowie der Lageeinschätzung des Verfassungsschutzes.
Die Polizei bereitet sich auf einen Grosseinsatz am Samstag vor. Bei dem Einsatz wird die sächsische Polizei von Beamten aus anderen Bundesländern unterstützt, auch verschärfte Kontrollen wurden angekündigt.
AFP/fal
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