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Geldberater beantwortet Fragen
Wie man das Risiko einer US-Erbschaftssteuer vermeiden kann

This March 14, 2014 photo shows the Samuel Beckett bridge across the River Liffey in Dublin, Ireland. The bridge is designed to evoke the image of a harp lying on its side. Many famous writers were born or lived in Dublin and the city is filled with plaques, statues and bridges commemorating them. (AP Photo/Helen O'Neill)
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In Kürze:
  • Entscheidend für Steuerfragen ist das Fondsdomizil, nicht der Sitz des ETF-Anbieters.
  • Europäische Anleger können aus einem grossen Angebot an europäisch domizilierten ETFs wählen.
  • Das Fondsdomizil Irland bietet steuerliche Vorteile durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA.

Kürzlich berichteten Sie von US-Steuern auch für Nachlässe von Schweizer Bürgern, die in der Schweiz wohnhaft waren. Gilt dies auch für die ETFs IE00BFMXXD54 Vanguard S&P 500 UCITS ETF USD oder IE00B53SZB19 iShares NASDAQ 100 UCITS ETF USD? K. F.

Nein. Wenn man sichergehen will, dass die Erben nicht US-erbschaftssteuerpflichtig werden, weil man US-Aktien gehalten hat, kann man statt in US-Einzelaktien indirekt über Fonds in US-Wertpapiere investieren.

Beachten sollte man das Fondsdomizil – etwa die Schweiz, Luxemburg oder Irland. Entscheidend ist das Fondsdomizil und nicht der Sitz des ETF-Anbieters. Erkennbar ist das Fondsdomizil an den Buchstaben am Anfang der ISIN-Nummer. US steht für das Fondsdomizil USA, CH für Schweiz, IE für Irland.

Die grossen US-ETF-Anbieter wie Vanguard oder Blackrock haben für europäische Anleger neben ihren in den USA domizilierten Fonds ein grosses Angebot an in Europa domizilierten ETFs. Diese werden auch an der Schweizer Börse und anderen europäischen Handelsplätzen gehandelt.

Wenn Sie ETFs mit Fondsdomizil Schweiz oder Irland halten, müssen Sie sich wegen der US-Erbschaftssteuer keine Sorgen machen. Das Fondsdomizil Irland für US-Anlagen hat zusätzlich wegen der Quellensteuer einen Pluspunkt. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA kann der Fonds die Hälfte des Quellensteuerabzugs von 30 Prozent direkt zurückfordern.