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Das jüngste Urteil der obersten Richter in Washington zu Trump ist schlüssig. Aber insgesamt entsteht das Bild eines Gerichts, das ihm die Grenzen nicht entschieden genug aufzeigt.
Donald Trump beim Wahlkampf in Richmond, der Hauptstadt von Virginia: Soeben hat der Supreme Court ein Urteil ganz im Sinn des Favoriten der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur gefällt.
Foto: Steve Helber (AP Photo)
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Donald Trump darf zu den Vorwahlen in Colorado antreten: Dieses jüngste Urteil des US Supreme Court zu dem starken Mann der Republikaner ist schlüssig. Die Richter fällten es einstimmig, um ihre Unparteilichkeit zu bekräftigen. Allerdings haben sie dieses Ziel verfehlt, unter anderem, indem eine Mehrheit der Richter viel weiter ging. Sie schränkten die Möglichkeiten ein, Trump für den 6. Januar 2021 noch zur Verantwortung zu ziehen.
Die fünf Männer wollen Chaos nach dem Wahltag vorbeugen und eine Verfassungskrise verhindern, falls ein von Demokraten kontrollierter Kongress dem gewählten Präsidenten Trump die Amtseinsetzung verweigern sollte. Allerdings haben die fünf Richter dabei Trump und seinen Helfern faktisch eine politische Amnestie ausgestellt. Selbst bereits verurteilte Komplizen könnten sich bis auf weiteres bedenkenlos in den Kongress wählen lassen.
Juristisch mag es auch schlüssig sein, dass sich die Richter nicht mit der Frage befassten, ob Trump wegen des versuchten Staatsstreichs als Aufständischer gelten sollte. Doch insgesamt ist das Verhalten des Gerichts fragwürdig. Eben erst hat es für die strafrechtliche Aufarbeitung des Capitol-Sturms weitere Hürden aufgestellt. Es entschied, erst Ende April das Argument zu prüfen, Trump geniesse Immunität für seine Taten. Das Gericht hat damit Zweifel geschürt, ob die Amerikaner je erfahren werden, ob Trump vor dem Recht als Verbrecher gilt. Es entsteht das Bild eines Gremiums, das dem orangen Jesus seine Grenzen nicht entschieden genug aufzeigt – bis es zu spät ist.
Fabian Fellmann schreibt seit mehr als 20 Jahren über politische Themen. Seit Sommer 2021 berichtet der Politologe als USA-Korrespondent aus Washington, D.C. Davor war er unter anderem als Brüssel- und als Bundeshaus-Korrespondent für verschiedene Zeitungsredaktionen tätig.Mehr Infos@fabian_fellmann