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Jihadisten-Prozess
Urteil gegen Mann aus Winterthurer IS-Kreis ist rechtskräftig

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der inzwischen geschlossenen An’Nur-Moschee hat das Urteil des Bundesstrafgerichts akzeptiert.
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Drei Bilder, die der Verurteilte 2014 an den als «Emir von Winterthur» bekannten Hauptangeklagten schickte, stufte die Strafkammer vergangenen September als Propagandamaterial ein. Mit der Verbreitung der Bilder habe er die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt, entschied das Gericht. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Franken.

Aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts geht hervor, dass der heute 38-jährige schweizerisch-nordmazedonische Doppelbürger seine Berufung zurückgezogen hat. Damit fällt auch die Anschlussberufung der Bundesanwaltschaft (BA) dahin.

Freispruch in zentralen Punkten

Die Strafkammer hatte den Mann, ein ehemaliges Vorstandsmitglied der inzwischen geschlossenen An’Nur-Moschee, erstinstanzlich von wesentlichen Punkten der Anklage freigesprochen, so von den Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie.

Den Vorwurf, eine intime Beziehung mit einer minderjährigen Winterthurerin eingegangen zu sein, hielt die Strafkammer als nicht erwiesen. Ebenso wenig, dass der Verurteilte die Jugendliche dazu bewogen habe, nach Syrien zu reisen. Dies tat sie mit ihrem Bruder, der vom Hauptangeklagten für den IS rekrutiert worden war. Die Geschwister kehrten später in die Schweiz zurück.

Den Hauptangeklagten verurteilte die Strafkammer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Besitzes von Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten. Seine Berufung ist noch hängig.

SDA