Urnenabstimmung über ehemaliges Altersheim ist zulässig
Die Zolliker EVP hat sich vergeblich dagegen gewehrt, dass der Entscheid über die Verwendung des früheren Altersheims Beugi an der Urne fallen soll. Sie wollte, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung bestehen bleibt.
![Bleibt ein umstrittenes Objekt in Zollikon: Das ehemalige Altersheim Beugi im Dorfzentrum.](https://cdn.unitycms.io/images/5UXSialm42R8k3PJQtLdeK.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=H6nxA4m7wAQ)
Abstimmen an der Urne erlaubt: Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht in der Frage über die künftige Verwendung des Zolliker Altersheims Beugi. In der Gemeinde war im vergangenen Jahr eine Kontroverse über das Thema entbrannt, nachdem die Gemeindeversammlung zuerst einen Entscheid gefällt hatte, dieser aber unmittelbar danach vom gesetzlich erforderlichen Drittel der Stimmberechtigten an die Urne verwiesen wurde.
Konkret geht es um die Frage, was mit der Liegenschaft des nicht mehr benötigten Altersheims Beugi im Dorfzentrum geschehen soll. Die Gemeindeversammlung hatte im vergangenen März mit 400 zu 362 Stimmen eine Initiative des Baugenossenschafters und ehemaligen Gemeinderats Jürg Widmer (SVP) angenommen. Er hatte gefordert, die Gemeinde solle das Areal den Zolliker Baugenossenschaften abgeben, damit diese dort preisgünstige Wohnungen erstellen.
Nationalrat als Spielverderber
Die Initiative war eine Reaktion auf das Projekt, das der Gemeinderat bis dahin vorangetrieben hatte. Auch die Behörde sieht eine Abgabe an eine Baugenossenschaft vor – allerdings an die Baugenossenschaft Zurlinden aus Zürich und zu anderen Konditionen. Zudem will sie im Gegensatz zu Widmer einen Grossverteiler auf dem Gelände. Es gab bereits Gespräche mit Coop. Das Ja zur Initiative hätte dieses Vorhaben versenkt – und das wollte der Zolliker FDP-Nationalrat Beat Walti nicht. Mit seinem Antrag auf Urnenabstimmung setzte er sich durch.
Nicht fair, hiess es daraufhin von Seiten der Verlierer. Nicht rechtens, fand zudem der Vizepräsident der EVP, Felix Wirz. Er reichte beim Bezirksrat vergeblich eine Beschwerde ein und ist nun auch beim Verwaltungsgericht unterlegen. Es argumentiert gleich wie die Vorinstanz.
Gemäss dem Gericht hat sich Wirz mit dem falschen Rechtsmittel gewehrt. Der Beschwerdeführer hätte demzufolge zuerst an der Gemeindeversammlung seinen Einwand vorbringen und sich dann innert fünf Tagen mit einem Stimmrechtsrekurs an den Bezirksrat wenden müssen.
Keine nachträgliche Frist
Das hat er aber nicht getan. Er wählte einen anderen Rechtsweg, die Gemeindebeschwerde. Eine solche kommt beispielsweise dann zur Anwendung, wenn übergeordnetes Recht verletzt wird. Dies sah Wirz gegeben. Zwar halte die Zolliker Gemeindeordnung fest, dass ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten einen Beschluss einer Gemeindeversammlung nachträglich an die Urne überweisen könne.
Das gelte aber nicht für Beschlüsse für Ausgaben unter zwei Millionen Franken, argumentierte er. Gemäss der Auffassung des EVP-Politikers hätte die Initiative Ausgaben von 700 000 Franken für die Ausarbeitung eines Projekts zufolge – und somit hätte die Gemeindeversammlung abschliessend darüber zu befinden gehabt.
Das Verwaltungsgericht hält nun aber fest, dass die Initiative lediglich anregenden Charakter hatte und keine Ausgabe beschlossen worden sei. Somit sei eine nachträgliche Urnenabstimmung zulässig und die Beschwerde abzuweisen. Auch die Forderung von Wirz, man solle ihm nachträglich eine Frist gewähren, damit er sich mit dem richtigen Rechtsmittel wehren könnte, also mit einem Stimmrechtsrekurs, lehnte das Gericht ab.
Weiterzug unwahrscheinlich
Das Fazit: Der Zolliker Gemeinderat kann nun an der Urne über die Initiative abstimmen lassen, sofern Felix Wirz das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzieht. Wirz, inzwischen Präsident der EVP-Ortspartei, zeigt sich enttäuscht über das Urteil, weil es seiner Ansicht nach auf wesentliche Rechtsfragen und Probleme im Zusammenhang mit der Initiative gar nicht eingehe.
Er sagt aber auch: «Wir werden das Urteil eher nicht weiterziehen, wobei dies noch nicht definitiv entschieden ist.» Das Gericht habe sicher nicht im Sinne der enttäuschten Teilnehmer der Gemeindeversammlung entschieden. «Aber ich denke, es ist auch nicht im Sinne der Stimmbürger, wenn die Angelegenheit weiterhin über Monate blockiert bleibt.»
Der Zolliker Gemeinderat hat sich allerdings ohnehin auf eine längere Zwischennutzung des Beugi-Areals eingestellt. Seit Herbst wohnen ETH-Studenten im ehemaligen Altersheim. Der Mietvertrag ist auf drei Jahre befristet.
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