Urteil des BundesstrafgerichtsDiplomaten-Mord in Genf: Angeklagter freigesprochen
Der ivorisch-italienische Doppelbürger, der in der Calvinstadt vor Gericht stand, wurde für des Mordes an einem Ägypter für unschuldig erklärt. Ins Gefängnis muss er trotzdem.
![Parkplatzeinfahrt am Avenue du Bouchet 20 in Petit-Saconnex, Genf, von Bäumen umgeben, bekannt für einen Mordfall von 1995. Foto: Laurent Guiraud.](https://cdn.unitycms.io/images/12w7761YKIA8LvsGcb8xJQ.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=kbj5ae10mwc)
Das Bundesstrafgericht hat den ivorisch-italienischen Doppelbürger vom Vorwurf des Mordes an einem Diplomaten im Jahr 1995 freigesprochen. Es verurteilt ihn jedoch wegen mehrfacher Vergewaltigung und zahlreicher weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Die Strafkammer hat von einer Verwahrung abgesehen, allerdings eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet. Er muss einem der Vergewaltigungsopfer eine Genugtuung von 15’000 Franken und Schadenersatz zahlen.
Die wegen Beihilfe zu Mord angeklagte Freundin des Hauptangeklagten ist freigesprochen worden.
Mord in der Tiefgarage
Der Angeklagte zeigte sich während des Prozesses sehr redselig und bestritt seine früheren Verurteilungen in Frankreich und der Schweiz. Er erklärte etwa, dass er Grundstücke in Frankreich, Italien und an der Elfenbeinküste im Wert von mehreren zehntausend Franken besitze. Seine Oldtimer, deren Wert auf 1,5 Millionen Franken geschätzt worden seien, seien bis auf einen Jaguar Typ F verschwunden.
Der Autoverkäufer war unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Betrugs, Gewaltdarstellung und Pornografie angeklagt.
Die Ermordung des ägyptischen Diplomaten fand 1995 in der Tiefgarage seines Genfer Wohnhauses statt. Der Mann wurde mit sechs Schüssen aus einer Pistole mit einem selbstgebauten Schalldämpfer, der aus einer Kopfstütze eines Autos hergestellt worden war, getötet. Die Ermittler blieben zunächst erfolglos, bis ein anderer Fall sie auf eine Spur brachte.
SDA/aeg
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