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Untersuchung zu Missbrauchsfällen
Bischofskonferenz will ein kirchliches Strafgericht einrichten

Blick in den Gottesdienst im Rahmen der Bischofskonferenz, am Dienstag, 19. September 2023, in St. Gallen. Bis morgen findet vor Ort die Bischofskonferenz statt. Thema sind unter anderem die Missbrauchsskandale, die vergangene Woche nach einer Studie der Universitaet Zuerich publik wurden. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
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Die Schweizer Bischofskonferenz will im Zuge der unlängst veröffentlichten Studie der Universität Zürich über Missbrauchsfälle ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten.

Dies teilte die SBK am Samstagmorgen mit. Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze und die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet.

Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege, hiess es weiter.

Sammlung von Opfermeldungen

Weiter beschlossen die drei Auftraggeberinnen der UZH-Studie zusätzliche Sofortmassnahmen. Darunter fallen die Bestellung der Fortsetzung der Studie über die Missbrauchsfälle der Universität Zürich sowie die Einrichtung einer nationalen Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen, wie die SBK weiter mitteilte.

Die von der katholischen Kirche in Auftrag gegebene Studie hat über 1000 Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche nachgewiesen. Und diese 1000 Missbrauchsfälle seien nur «die Spitze des Eisbergs», sagten die Forscherinnen der Universität Zürich.

SDA/ij