Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Kantonales Verbot gefordert
Unterschriften-Bschiss: Zürcher Parteien wollen Sammel-Business stoppen

Unterschriftenfälschen als Massengeschäft: Für ein paar Sekunden Abschreiben werden bis zu 7.50 Franken bezahlt. (Symbolbild)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die jüngsten Medienberichte zu gefälschten Unterschriften bei Volksinitiativen würden das demokratische Selbstverständnis der Schweiz erschüttern, heisst es in einer Motion, welche Grüne, EVP, AL und SP am Montag im Zürcher Kantonsparlament eingereicht haben.

Gemeint ist der Unterschriften-Bschiss, den diese Redaktion vor einer Woche publik gemacht hat. Sammlerinnen und Sammler verschiedener Kleinunternehmen sollen Tausende Unterschriften für Volksbegehren gefälscht haben. Im Fokus stehen Firmen, welche politische Komitees unterstützen und gegen Bezahlung auf der Strasse Unterschriften sammeln.

Die Zürcher Motionärinnen fordern den Regierungsrat nun auf, die gesetzlichen Grundlagen für ein kantonales Verbot der bezahlten Unterschriftensammlung zu schaffen. Dieses soll erstens das kommerzielle Unterschriftensammeln auf der Strasse für Dritte regeln und zweitens das Sammeln von Unterschriften auf der Strasse im Rahmen einer Anstellung.

«Gestiegene Preise verleiten zu Kriminalität»

Die Preise, welche die Dienstleister für einzelne Unterschriften verrechnen, hätten sich in den letzten Jahren versiebenfacht, schreibt der Erstunterzeichner Florian Heer (Grüne) im Vorstoss. Verlangt werden bis zu 7.50 Franken pro eingereichter Unterschrift. «Diese Preise verleiten immer mehr zu kriminellen Machenschaften, um mehr Unterschriften zu erhalten.» Es bestehe der Verdacht, dass die Schweizer Stimmbevölkerung über Initiativen und Referenden abgestimmt hat, die zu Unrecht und nur dank gefälschter Unterschriften zustande gekommen sind.

Im Gegensatz zum Bund, der Volksinitiativen auf die Verfassungsebene beschränkt, können Interessengruppen im Kanton Zürich mit der kantonalen Initiative auch Gesetzesänderungen bewirken.

Unregelmässigkeiten bei Piraten-Initiative

Diese direkten Auswirkungen könnten dazu führen, dass Unterschriftensammlungen als kommerzielles Geschäftsfeld an Attraktivität gewinnen, befürchten die Motionäre. «Diese Praxis macht aus einem Volksrecht ein Geldrecht: eine Volksabstimmung kann von jenen erwirkt werden, die über genügend Geld verfügen, um die Sammlung der notwendigen Unterschriften zu bezahlen», heisst es in der Begründung zum Vorstoss.

Die Stadt Zürich stellte unter anderem Unregelmässigkeiten bei der Initiative für digitale Integrität fest, welche die Piratenpartei im August eingereicht hatte. Die Partei räumte daraufhin ein, 500 Unterschriften bei einer Zürcher Agentur in Auftrag gegeben zu haben. Der Kanton Zürich hat bis Ende November Zeit für die Abklärung, ob die Initiative zustande gekommen ist.

Resultat wird knapp ausfallen

Als Nächstes wird der Regierungsrat innert drei Monate Stellung dazu nehmen, ob er die Motion entgegennehmen oder Ablehnung beantragen will. Überweist der Kantonsrat die Motion, muss der Regierungsrat innert zwei Jahren Bericht und Antrag unterbreiten.

Die Grünliberalen haben die Motion am Montag nicht mitunterzeichnet, sollen sie dem Vernehmen nach aber unterstützen. Mit sämtlichen Stimmen der beteiligten Fraktionen kämen die Motionärinnen so auf maximal 89 von 180 Stimmen im Kantonsrat. Ob die Motion eine Mehrheit erreicht, dürfte sich also an den Abwesenheiten im Rat entscheiden.

Neuenburg hat schon ein Verbot

Der Kanton Neuenburg änderte sein Gesetz über die politischen Rechte bereits 2021 und verbot das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden. Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat die Gesetzesänderung aber nicht genehmigt: Neuenburg darf kein solches Verbot einführen, soweit es eidgenössische Volksinitiativen und Referenden betrifft. Der Kanton darf die Bestimmung aber für kantonale und kommunale Angelegenheiten anwenden.

Das Bundesparlament lehnte in jüngerer Zeit mehrere Vorschläge für ein Verbot von kommerziellen Unterschriftensammlungen ab. Zuletzt scheiterten 2023 eine Parlamentarische Initiative der Grünen und 2021 eine Motion der SP an der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat.

Auch der Bundesrat sprach sich gegen ein «unverhältnismässiges und nicht zielführendes» Verbot aus: Ein Zusammenhang zwischen Bezahlung und unlauterem Vorgehen beim Sammeln von Unterschriften müsse hinterfragt werden. Ausserdem würden sich Abgrenzungsfragen stellen, wenn Organisationen eigenes Personal für die Unterschriftensammlung einsetzen.

Grüne wollen ein nationales Verbot

Aufgrund der Recherche dieser Redaktion hat der Zürcher Nationalrat der Grünen Balthasar Glättli auf X angekündigt, seine Partei werde versuchen, gewerbsmässige Unterschriftensammlungen so rasch wie möglich zu verbieten.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat inzwischen Abklärungen eingeleitet. Eine Subkommission soll prüfen, «ob und wie die Bundeskanzlei ihre Aufgabe in diesem Bereich wahrgenommen hat».

Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) verlangt Klarheit, sieht aber noch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie lud die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) ein, den Fall genauer zu untersuchen.