Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen
Meinung

Kommentar zum IS-Häftling
Wie lange wollen die Behörden noch zuschauen?

Innenhof des Kantonalgefängnisses Frauenfeld. Hier sitzt Azad M. ein.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Eigentlich wären die Thurgauer Behörden gewarnt gewesen: Bereits im März hat der in Frauenfeld einsitzende mutmassliche IS-Terrorist Azad M. einen Mordaufruf aus dem Gefängnis abgesetzt. Und das, während er von Beamten überwacht wurde. Das empfand man im Thurgau aber offenbar nicht als so peinlich, dass man sich bemüssigt gefühlt hätte, bei diesem besonderen Häftling andere Saiten aufzuziehen.

Und so kommt es eben, wie es kommen muss. Der 53-jährige Kurde mit irakischer Nationalität macht einfach weiter. Weil ihm das Bundesstrafgericht inzwischen ein Telefonverbot auferlegt hat, soll er laut Mitgefangenen versucht haben, einen weiteren Mordauftrag mit der Hilfe von Gefängnisinsassen abzusetzen. Das anvisierte Opfer: die im Thurgau lebende Ex-Frau von Azad M.

Es ist offensichtlich, dass Azad M. den Justizbehörden bislang ungestraft auf der Nase herumtanzt.

Die Thurgauer Kantonspolizei versichert, man habe inzwischen Massnahmen zum Schutz der Frau getroffen. Aber es ist offensichtlich, dass Azad M. den Justizbehörden bislang ungestraft auf der Nase herumtanzt. Die Sache mit den Mordaufrufen ist nicht das Einzige. So drohte er laut Angaben von anderen Insassen christlichen Mitgefangenen auch einmal damit, ihnen den Kopf abzuschneiden. Und aus seinen Gerichtsakten entnimmt er die Beweisfotos seiner Gewaltdarstellungen und zeigt die Bilder von Hinrichtungsopfern des IS Mitgefangenen, zum Teil während des Gemeinschaftsgebets. Die Gefängnisleitung weiss davon und tut nichts.

Diese Unbekümmertheit ist unerträglich. Wie kann ein derart prominenter Häftling hinter Gefängnismauern weiter IS-Propaganda verbreiten und andere Insassen zu radikalisieren versuchen? Das korrekte Vorgehen wäre, den mutmasslichen Terroristen alle paar Monate in eine andere Haftanstalt zu verlegen und ihm den Kontakt mit anderen Gefangenen möglichst vorzuenthalten. Die Schweiz und ihre Justiz müssen dringend einen anderen Umgang mit Terroristen finden, sonst werden sie zur Lachnummer Europas.