Corona-Medienkonferenz des BundesratesÜber die Grenze und ins Stadion – Maurer erklärt das Covid-Zertifikat
Bereits am Montag lanciert die Schweiz das Covid-Zertifikat. Heute informierte die Landesregierung dazu. Die Übersicht.
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Das Wichtigste in Kürze
Das Covid-Zertifikat für geimpfte, genesene und getestete Personen wird in Papierform und elektronisch ab dem 7. Juni ausgestellt.
Ab dem 14. Juni ist für Genesene auf den Webseiten der Kantone ein Formular zugänglich, auf der sie ein Zertifikat anfordern könnten.
Mit der «COVID Certificate App» kann das Zertifikat digital aufbewahrt und bei Bedarf vorgewiesen werden.
Für Geimpfte und Genesene ist das Zertifikat 180 Tage gültig. Mit einem PCR-Test 72 Stunden.
Die elektronische Lösung ist kompatibel mit dem EU-Zertifikat.
Vorerst wird das Zertifikat vor allem für Reisen im Schengen-Raum und für den Zugang zu Grossanlässen in der Schweiz verwendet werden.
Über weitere Anwendungen entscheidet der Bundesrat Mitte Juni.
Spätestens Ende Juni sollen die Zertifikate in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen.
Überprüft werden kann das Zertifikat mit einer zweiten App, der «COVID Certificate Check App».
Dabei sieht die Person, die das Zertifikat prüft, jeweils Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Gültigkeit des Zertifikats.
Mit dem Zertifikat muss gleichzeitig ein Ausweis gezeigt werden.
Maurer sagt an der Medienkonferenz auf Nachfrage: «Ich habe bereits die zweite Impfung erhalten, sollte Sie das beruhigen.»
Die «COVID Certificate App» zeigt Name, Vorname, Geburtsdatum und den QR-Code zum Check an.
«COVID Certificate Check App»: Damit wird das Zertifikat mit der Check-App geprüft.
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Gültigkeit und Pilotstart
Lindemann zur Gültigkeit der Zertifikate: Das Zertifikat gilt bei Getestete für 72 Stunden. Bei den Geimpften bis zu 180 Tage nach der Impfung, diese Dauer könnte aber noch erweitert werden. Bei den Genesenen seien die 180 Tage fix.
Wie erhält man ein Covid-Zertifikat? «Vollständig geimpfte Personen werden entsprechend informiert», sagt Lindemann. «Man kann sein Zertifikat beim Kanton beantragen. Bei einigen Kantonen hat das bereits stattgefunden, dort wird das automatisch ausgeliefert.» Ab Ende Juni gibts das Zertifikat per PDF oder direkt bei der Impfung.
Die Arbeit werde am 17. Juni noch nicht abgeschlossen sein, man werde mit einem Pilotbeginn beginnen. «Für Genesene wird bereits am dem 14. Juni ein Formular aufgeschalten» so Lindemann weiter.
Ab kommender Woche in App-Stores
«Mit der Covid Certificate-App kann man den QR-Code abscannen, dann hat man das Zertifikat auf seinem Handy», sagt Dirk Lindenmann. Ab nächster Woche soll die App in den App-Stores zur Verfügung stehen. Für Familien und Gruppen können mehrere Zertifikate auf einem Gerät geführt werden. Eine ID oder ein Pass muss mitgeführt werden um zu zeigen, dass man auch die richtige Person ist.
Wer bekommt das Zertifikat?
Zertifikat gibt es auf Papier oder App
BIT-Direktor Dirk Lindemann übernimmt. «Das Zertifikat wird sowohl als App als auch auf Papier zur Verfügung stehen.» Es erhält einen elektronischen QR-Code und ist fälschungssicher. Inhaltlich gebe es keinen Unterschied zwischen der App- und der Papierform. Personeninformationen werden keine übermittelt oder an Dritte übergeben.
Das System besteht aus drei Komponenten:
1) Die Herstellung des Zertifikats
2) Eine Halter-App für die Personen mit dem Zertifikat
3) Eine Prüf-App um die Zertifikate zu verifizieren
Wie die Verwendung des Zertifikats im Inland geregelt wird, das entscheide der Bundesrat, so Lindemann.
Maurer übernimmt
Bundesrat Ueli Maurer übernimmt das Wort nach Bundesratssprecher André Simonazzi.
Man sei beim Covid-Zertifikat im Zeitplan. Am Morgen verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zum Zertifikat. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate geschaffen.
«Das Ziel des Zertifikates ist klar», sagt der Finanzminister. Es solle ermöglichen, in der Schweiz wieder Lockerungen zuzulassen. «Es regelt ausserdem das Reisen im Schengenraum. Die Verordnung regelt nicht, wie das Zertifikat im Inland angewendet wird.» Das müsse noch geregelt werden.
Ab Ende Juni wird das Zertifikat flächendeckend verwendet. «Wir haben Zeit. Wer jetzt ungeduldig ist: das Zertifikat wird zurzeit weder in der Schweiz noch im Ausland irgendwo verwendet», sagt Maurer.
Das Bundesamt für Informatik hat den Zuschlag für das Zertifikat bekommen. «Beim BIT haben wir die besten Köpfe», sagt Maurer. Man habe ausserdem eng mit den Kantonen zusammengearbeitet und sei mit der EU in Kontakt. «Unsere Lösung ist EU-kompatibel», sagt Maurer.
«Die Nutzung des Zertifikats ist kostenlos und freiwillig.»
Die Pressekonferenz hat begonnen.
So funktioniert das Schweizer Covid-Zertifikat
Das Covid-Zertifikat für geimpfte, genesene und getestete Personen wird in Papierform und elektronisch ab dem 7. Juni ausgestellt. Die elektronische Lösung ist kompatibel mit dem EU-Zertifikat. Wie schnell es tatsächlich geht, entscheidet sich aber in den Kantonen.
Der Bundesrat hält an seinem Fahrplan fest: Ab dem 7. Juni sollen die ersten Covid-Zertifikate «schrittweise» ausgestellt werden. Spätestens Ende Juni sollen sie in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Am Freitag hat der Bundesrat die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet – und damit die rechtliche Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate geschaffen.
Das Wichtigste zum Zertifikat
Das Zertifikat wird in Papierform und elektronisch mit einer kostenlosen App, der «COVID Certificate App», zur Verfügung stehen.
Mit der App kann das Zertifikat digital aufbewahrt und bei Bedarf vorgewiesen werden.
Die elektronische Lösung ist mit dem von der EU vorgesehenen System «EU Digital COVID Certificate» kompatibel und ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate.
Tatsächlich passiert ist diese gegenseitige Anerkennung allerdings noch nicht.
Zweite App überprüft die Gültigkeit
Überprüft werden kann das Zertifikat mit einer zweiten App, der «COVID Certificate Check App».
Dabei sieht die Person, die das Zertifikat prüft, jeweils Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Gültigkeit des Zertifikats.
Bei der Überprüfung würden keine Daten übermittelt oder gespeichert, heisst es.
Die Personendaten werden auch nicht bei der Bundesverwaltung gespeichert.
Dadurch solle die Datensicherheit gewährleistet werden.
Verantwortlich für diese nun vorliegende Lösung ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT). Nach einer Ausschreibung wurde der Auftrag innerhalb des Bundes an das BIT vergeben, das Finanzminister Ueli Maurer untersteht. Die Zertifikate enthalten Angaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code – versehen mit einer Signatur des Bundes.
Die Kantone müssen es mit dem Zertifikat richten
Wie bei der Impfung übernehmen die Kantone auch bei der Ausstellung der Covid-Zertifikate eine tragende Rolle. Die Kantone entscheiden, welche Fachpersonen etwa in Impfzentren, Spitälern oder Arztpraxen auf Antrag das Zertifikat ausstellen dürfen.
Der Bund stellt den Kantonen ein System für die Ausstellung, Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Das System kann an bestehende kantonale IT-Systeme wie Test- und Impfsysteme angeschlossen werden, wie es weiter heisst.
«Der Bund begleitet die Kantone bei der Einführung der Lösung den damit verbundenen organisatorischen Aufgaben», schreibt der Bundesrat. Die Kantone seien im Vorfeld zum Verordnungsentwurf konsultiert und über die technischen Aspekte informiert worden, heisst es weiter in der Mitteilung.
Wie bei der Impfung dürfte es also wieder von Kanton zu Kanton unterschiedlich schnell vorangehen mit der Ausstellung der Zertifikate.
Medienkonferenz beginnt um 14 Uhr
Finanzminister Ueli Maurer informiert nach der heutigen Bundesratssitzung um 14 Uhr über die technischen Details zum Covid-Zertifikat.
An der Medienkonferenz nehmen teil:
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Erste Informationen zum Zertifikat
Das Bundesamt für Informatik hat am Dienstag sowohl erste Informationen zum Covid-Zertifikat als auch den dazugehörigen Quellcode veröffentlicht.
Lesen Sie mehr dazu hier: So sieht das neue Covid-Zertifikat aus
Schweizer Covid-Zertifikat mit EU-Version kompatibel
Das Covid-Zertifikat der Schweiz wird mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel sein, schreibt das Bundesamt für Gesundheit. Das EU-Zertifikat startet offiziell am 1. Juli.
Die Technik für das EU-weite Covid-Zertifikat ist online gegangen – nun können die Nachweise theoretisch eingesetzt werden. Sieben EU-Länder haben sich bereits an das sogenannte EU-Gateway angeschlossen, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
In Dänemark und Kroatien etwa läuft die Ausgabe der Zertifikate bereits vollständig, wie ein Sprecher der EU-Kommission sagte. Auch in Bulgarien, Griechenland und Polen sei es möglich, bereits an die Nachweise zu gelangen. Weitere Länder sollen in den kommenden Tagen und Wochen hinzukommen.
Als offizieller Start wird der 1. Juli genannt, den EU-Ländern wird aber eine Übergangsfrist von sechs Wochen eingeräumt. Mit den Zertifikaten sollen Impfungen, frische Tests und überstandene Infektionen in ganz Europa problemlos nachgewiesen werden können. So soll es einfacher sein, sicher zu reisen und in anderen Ländern Restaurants oder Kulturveranstaltungen zu besuchen.
sep/cpm
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