Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Zivilprozess in New York
Trump wegen Ver­gewal­ti­gungsvor­wür­fen vor Gericht

Ex-US-Präsident Donald Trump verlässt den Trump Tower in New York. (13 April 2023)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Erst vor Kurzem wurde Donald Trump in New York wegen einer Schweigegeldaffäre als erster Ex-Präsident der US-Geschichte angeklagt. Jetzt steht dem 76-Jährigen in der Millionenstadt ein weiterer juristischer Kampf bevor: Am Dienstag beginnt ein Zivilprozess gegen Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Kolumnistin E. Jean Carroll. Das Verfahren bedeutet weitere Negativ-Schlagzeilen für den Republikaner, der 2024 das Weisse Haus zurückgewinnen will.

Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 90er Jahre in einer Umkleidekabine des Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman in Manhattan vergewaltigt zu haben. Ihre Vorwürfe machte die heute 79-Jährige erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Dieser wies die Anschuldigungen mit den Worten zurück, die frühere Kolumnistin für das Magazin «Elle» würde «total lügen». Er fügte hinzu: «Sie ist nicht mein Typ.»

Carroll verklagte Trump in der Folge wegen Verleumdung. Im vergangenen November reichte sie eine zusätzliche Klage wegen der mutmasslichen Vergewaltigung selbst ein. Möglich wurde dies durch ein neues Gesetz im Bundesstaat New York, das mutmasslichen Vergewaltigungsopfern unabhängig von Verjährungsfristen erlaubt, mutmassliche Täter auf Schadenersatz zu verklagen.

«Das ist Marla, ja. Das ist meine Frau»

Bereits im vergangenen Oktober wurde Trump in seinem Luxusanwesen Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida von Carrolls Anwältin Roberta Kaplan unter Eid befragt. Dabei unterlief dem Ex-Präsidenten ein peinlicher Fehler: Als Trump ein Foto aus den 1990er Jahren gezeigt wurde, das unter anderem Carroll zeigte, dachte er, es handle sich um seine Ex-Frau Marla Maples. «Das ist Marla, ja. Das ist meine Frau», sagte Trump laut einer veröffentlichten Abschrift der Befragung.

Carrolls Anwältin könnte das vor Gericht verwenden, um Trumps Aussage in Zweifel zu ziehen, die Kolumnistin sei nicht sein «Typ» – schliesslich hatte er sie mit der Schauspielerin Maples verwechselt, mit der er zwischen 1993 und 1999 in zweiter Ehe verheiratet war.

Die Kolumnistin und Autorin E. Jean Carroll hat Donald Trump auf Schadenersatz in nicht genannter Höhe verklagt.(4. März 2020)
E. Jean Carroll

Trump hat bis zuletzt offen gelassen, ob er bei dem Zivilprozess in New York erscheinen könnte, der sich mit Carrolls zweiter Klage befasst und am Dienstag mit der Auswahl der Geschworenen beginnt.

Sein Anwalt Joe Tacopina, der Trump auch bei dem Strafverfahren wegen einer Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin vor der Präsidentschaftswahl 2016 vertritt, schrieb vergangene Woche in einem Brief an den zuständigen Richter, eigentlich wolle der Ex-Präsident teilnehmen. Sein Erscheinen würde aber wegen der notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu «logistischen Belastungen» für New York und das Gericht führen.

Trump ist nicht verpflichtet, an den Gerichtsverhandlungen teilzunehmen. Carrolls Anwältin wies aber Trumps Argumentation, er wolle anderen Probleme ersparen, als «unseriös» zurück. Schliesslich habe New York schon historische Grossprozess bewältigt – und Trump reise regelmässig durch die USA, ohne dass dies durch unüberwindbare logistische Schwierigkeiten verhindert werde. Carroll selbst will dem gesamten Prozess beiwohnen und unter Eid vor den Geschworenen aussagen.

Trump droht keine Haftstrafe

Trump ist im Verlauf der Jahrzehnte von zahlreichen Frauen des sexuellen Fehlverhaltens bis hin zur Vergewaltigung beschuldigt worden. Viele Vorwürfe waren schon vor der Präsidentschaftswahl 2016 bekannt, hatten aber nicht dazu geführt, dass Trump die Wahl verliert. Unvergessen die nur Wochen vor der Wahl 2016 öffentlich gewordene Tonaufnahme, auf der Trump damit prahlte, er als «Star» könne Frauen einfach so zwischen die Beine greifen.

Der von Carroll gegen Trump angestrengte Zivilprozess in New York wird den höchst fragwürdigen Umgang des Ex-Präsidenten mit Frauen erneut ins Rampenlicht stellen. Schlechte Presse ist Trump also sicher. Da es sich um ein Zivilverfahren und nicht um einen Strafprozess handelt, droht ihm aber höchstens eine Schadenersatzzahlung und keine Haftstrafe.

Ausserdem darf bezweifelt werden, dass Verlauf und Ausgang des Prozesses, bei dem Aussage gegen Aussage steht, dem Präsidentschaftsbewerber politisch schwer schaden werden. Die Anhänger des Rechtspopulisten haben ihm im Verlauf der Jahre vieles durchgehen lassen und Trump stets mehr Glauben geschenkt als jenen, die Vorwürfe gegen ihn erhoben. In einer Umfrage vom Wochenende gaben fast 70 Prozent der Anhänger der Republikaner an, die verschiedenen Justizermittlungen gegen den Ex-Präsidenten seien politisch motiviert.

AFP/aru