Vergewaltigungsprozess gegen Ex-US-PräsidentenJury urteilt, Trump habe eine Frau sexuell missbraucht
Donald Trump muss der Autorin E. Jean Carroll 5 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Ein Gericht kommt zum Schluss, Trump habe die Frau 1996 angegriffen.
Donald Trump hat die Autorin E. Jean Carroll 1996 sexuell missbraucht und sie verleumdet. Zu diesem Urteil ist die Jury eines Bundesgerichts in New York gekommen, die Trump zur Zahlung von insgesamt fünf Millionen Dollar Schadenersatz verpflichtet hat. Das neunköpfige Geschworenengremium hat sein einstimmiges Verdikt am Dienstag in drei Stunden am Ende eines mehr als zweiwöchigen Prozesses gefällt.
Schon mehr als zwei Dutzend Frauen haben Trump sexueller Übergriffe beschuldigt. Carrolls Klage ist aber die erste, die vor eine Jury gelangt ist. Es handelte sich dabei nicht um einen strafrechtlichen, sondern um einen zivilrechtlichen Prozess, in dem Carroll den früheren US-Präsidenten auch der üblen Nachrede beschuldigte, weil er ihre Vorwürfe auf sozialen Medien als erfunden bezeichnet hatte. Laut Richter Lewis A. Kaplan mussten die Geschworenen entscheiden, ob die Vorwürfe Carrolls «eher wahr als falsch sind»» Dabei ist die Schwelle niedriger als in einem Strafprozess, in dem die Schuld «zweifelsfrei» belegt sein muss.
Die Geschworenen gelangten zum Schluss, Trump habe die Frau nicht vergewaltigt, sie aber sexuell missbraucht. Zudem habe er ihren Ruf geschädigt. In beiden Fällen sei Trump besonders rücksichtslos vorgegangen, befanden die sechs Männer und drei Frauen in der Jury.
Durch MeToo ermutigt
Die heute 79-jährige Klägerin nahm das Urteil mit einem Lächeln zur Kenntnis. Sie hatte vor Gericht detailliert ausgesagt, wie es 1996 zu dem Angriff in der Umkleidekabine des New Yorker Luxuswarenhauses Bergdorf Goodman gekommen war. Sie musste dabei auch Erinnerungslücken erklären: Unter anderem konnte sie das Datum nicht nennen. Carroll machte geltend, das Geschehene lange verdrängt und erst im Zug der MeToo-Bewegung den Mut aufgebracht zu haben, Trump gerichtlich zu belangen. Eine Zeugin und Fachpersonen stützten ihre Schilderungen, etwa eine Freundin, die Carroll kurz nach dem Übergriff angerufen hatte.
Trump bezichtigte Carroll, den Übergriff erfunden zu haben, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Vor Gericht liess sich der ehemalige US-Präsident nicht blicken; lediglich ein Video seiner Befragung wurde vorgespielt, in der er Carroll mit seiner Ex-Frau verwechselte und sagte, sie sei nicht sein Typ. Trump bekräftigte dabei auch seine Aussage, die schon im Wahlkampf 2016 Schlagzeilen machte, wonach er Frauen ungestraft zwischen die Beine fassen könne, weil er ein Star sei.
Urteil von besonderer Bedeutung
Nach der Verkündung des Urteils am Dienstag kündigte Trump an, er werde es anfechten. Auf auf seinem sozialen Netzwerk «TruthSocial» behauptete er, er habe keine Ahnung, wer Carroll sei. Das Urteil sei eine «Schande», ein Teil der «Hexenjagd”»der Justiz. Vor einem Gericht des Staats New Yorks ist Trump derzeit angeklagt wegen Buchhaltungs-, Steuer- und Kampagnenfinanzierungsgesetzen. Weitere Ermittlungen laufen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2020, dem Sturm auf das Capitol vom 6. Januar 2021 sowie wegen der Geheimdokumente, die Trump in seinem Anwesen aufbewahrt hatte.
In all diesen Strafverfahren sind bisher keine Urteile gefallen. Das zivilrechtliche Verdikt aus New York ist darum für Trump von besonderer Bedeutung.
Politisch haben die Querelen mit der Justiz dem republikanischen Präsidentschaftskandidaten Trump bisher keinen Schaden beigefügt, im Gegenteil. In den Umfragen zu den Wahlen 2024 hat er den Vorsprung auf seinen aussichtsreichsten Gegenspieler, Floridas Gouverneur Ron DeSantis, deutlich ausgebaut, seit die Staatsanwaltschaft von New York am 30. März Anklage erhoben hat. Zudem hat Trump seither mehr als 30 Millionen Dollar an Wahlkampfspenden eingenommen.
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