Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Todkranker Kläger akzeptiert tiefere Strafzahlung für Monsanto

1 / 12
Zum Einsatz kommt Glyphosat in der Landwirtschaft.
Begnügte sich mit einer niedrigeren Entschädigung: Kläger Dewayne Johnson. (Archivbild)
Johnsons Reaktion auf den Urteilsspruch am 10. August 2018.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Im Glyphosat-Prozess in den USA hat der krebskranke Kläger einer niedrigeren Strafzahlung gegen die Bayer-Tochter Monsanto zugestimmt. Dewayne Johnson willigt laut seiner Anwälte in die Absenkung des Schadenersatzes von 289 auf rund 78 Millionen Dollar ein.

Damit wolle er «die Last eines neuen Prozesses» vermeiden, erklärten seine Anwälte in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben an ein Gericht von San Francisco.

Monsanto war im August von einem Geschworenengericht in San Francisco zur Zahlung von 289 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und RangerPro hätten «wesentlich» zur Krebserkrankung des früheren Hausmeisters Johnson beigetragen, hiess es zur Begründung. Monsanto habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt.

Vor anderthalb Wochen lehnte eine Richterin in San Francisco die Forderung der Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer nach einem neuen Prozess ab. Zugleich erklärte sie aber, der Schadenersatz müsse von 289 Millionen auf 78 Millionen Dollar gesenkt werden. Johnson wurde bis zum 7. Dezember Zeit gegeben, dem zuzustimmen – andernfalls sollte der Schadenersatz in einem neuen Prozess festgelegt werden.

SDA/chk