Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Richterin will Strafe für Monsanto reduzieren

1 / 12
Zum Einsatz kommt Glyphosat in der Landwirtschaft.
Begnügte sich mit einer niedrigeren Entschädigung: Kläger Dewayne Johnson. (Archivbild)
Johnsons Reaktion auf den Urteilsspruch am 10. August 2018.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Bayer-Konzern kann im ersten US-Prozess um Krebsrisiken von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern der Tochter Monsanto mit einer geringeren Strafe rechnen. Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos wies am Montag zwar einen Antrag von Monsanto auf einen neuen Prozess ab.

Sie will aber die in einem früheren Urteil verhängten Schadenersatzzahlungen für den US-Saatguthersteller stark senken. Falls der Kläger sich mit der geringeren Entschädigungssumme begnüge, werde der Fall nicht neu aufgerollt, heisst es in dem entsprechenden Gerichtsdokument. Im Gespräch seien nunmehr 78 Millionen Dollar.

Unheilbar krank

Im August hatte die Geschworenenjury des Gerichts in San Francisco Monsanto zu einer Schadenersatzzahlung von insgesamt 289 Millionen Dollar an den an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Kläger Dewayne «Lee» Johnson verurteilt. Der ehemalige Hausmeister ist unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und macht die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich, mit denen er lange arbeitete.

Video – Millionenstrafe gegen Monsanto (11. August 2018)

Die Laienrichter sahen es als erwiesen an, dass Monsanto-Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat krebserregend sind und der Hersteller davor nicht ausreichend gewarnt und die Risiken verschleiert hat. Bayers Tochter Monsanto legte daraufhin Berufung ein und forderte, dass der Fall wegen unzureichender Beweise neu verhandelt wird.

Johnsons Anwälte erklärten in der Nacht auf Dienstag umgehend, das weitere Vorgehen nun zu prüfen. Sie begrüssten aber, dass die Richterin das Urteil als solches aufrecht erhalten habe.

SDA/chk