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Kleine Kammer
Ständerat unterstützt neues Foltergütergesetz mit einer Änderung

Petra Goessi, FDP-SZ, Mitte, diskutiert mit Fraktionskollegen Martin Schmid, FDP-GR, links, und Hans Wicki, FDP-NW, an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 3. Dezember 2024 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
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Der Ständerat will die Handhabung mit Medikamenten, die für den Vollzug der Todesstrafe angewendet werden können, nicht im neuen Foltergütergesetz regeln, sondern im bestehenden Heilmittelgesetz belassen. Die kleine Kammer hat das neue Foltergütergesetz mit einer Änderung an den Nationalrat zurückgeschickt.

Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter verwendet werden können, verbieten, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ständerat sagte. Dabei werden zwischen primären und sekundären Foltergüter sowie Medikamente, die zur Vollstreckung von Todesstrafen verwendet werden können, unterschieden.

Unter primären Foltergütern sind Güter zu verstehen, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben. Sekundäre Foltergüter haben noch eine weitere praktische Verwendung.

Mit dem Gesetz soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden. Für die Erarbeitung des Textes orientierte sich der Bundesrat an der EU-Foltergüterverordnung.

Keine materiellen Differenzen

Gemäss Matthias Michel (FDP/ZG), Sprecher der Mehrheit der zuständigen Kommission, gibt es materiell keine Differenzen zwischen Ständerat und Bundesrat. Der Unterschied liege darin, dass das neue Gesetz keine Bestimmungen zu den Medikamenten beinhalten müsste. Der Umgang mit diesen sei bereits im Heilmittelgesetz geregelt.

Carlo Sommaruga (SP/GE) sagte namens der Minderheit, dass es zu keinen Doppelspurigkeiten zwischen dem Heilmittel- und dem Foltergütergesetz kommen würde, denn ersteres würde dementsprechend angepasst werden. Zudem würde es dem neuen Gesetz mehr Kohärenz geben, wenn es auch Medikamente, welche zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, beinhalten würde.

Zurück an den Nationalrat

Der Bundesrat und der Nationalrat waren der Meinung der Minderheit. Der Ständerat entschied jedoch mit 30 zu 15 Stimmen, der Mehrheit zu folgen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit grosser Mehrheit an. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

SDA/aeg