Tod nach GeburtBasler Gericht spricht Ärzte frei
Am Donnerstag verkündete das Basler Strafgericht sein Urteil wegen eines Todesfalls aus dem Jahr 2014. Die Staatsanwaltschaft stand dabei nicht gut da.
Am Donnerstag endete vor dem Basler Strafgericht, was zehn Jahre zuvor im Geburtssaal des Bethesda-Spitals begann. Am 1. März 2014 ist eine Frau nach der Geburt ihrer Tochter innerlich verblutet. Erst viel zu spät wurde dies bemerkt. Sie verstarb trotz Notoperation. Ihre Tochter kam wegen Komplikationen bei der Geburt leblos zur Welt. Sie konnte reanimiert werden, erlitt aber schwerste Hirnschäden.
Einen Tag vor der Verjährung allfälliger Straftaten fällte das Gericht sein Urteil. Es ging um die Frage, ob die zwei Ärzte und die Hebamme, die verantwortlich waren, Fehler gemacht haben. Ob sie fahrlässig gehandelt haben und den Tod der Mutter und die Verletzungen des Neugeborenen hätten verhindern können.
Die Antwort des Gerichts: Nein. Es sprach die drei Beschuldigten frei. Die Hebamme und der Anästhesist hätten alles richtig gemacht. Anders sehe das beim geburtsleitenden Gynäkologen aus, befand das Gericht. Er habe mehrmals gegen seine Sorgfaltspflichten verstossen. Doch dass diese Fehler zum Tod der Frau führten, sei nicht belegt, weswegen auch er freigesprochen wurde.
Weil die Sorgfaltspflichtverletzungen aber klar seien, müsse der Gynäkologe 20 Prozent der Prozesskosten bezahlen. Diese belaufen sich insgesamt auf über 150’000 Franken. Der Hebamme und dem Anästhesisten sprach das Gericht hingegen aufgrund zahlreicher Fehler der Staatsanwaltschaft eine Genugtuung von je 3000 Franken zu.
Einleitend ging Gerichtspräsident Roland Strauss (LDP) auf einen Aspekt ein, der im Prozess keinen Platz gehabt habe, der aber wichtig zu unterstreichen sei: das Menschliche. «Dieser Vorfall ist für die Familie eine eigentliche Katastrophe, die natürlich weiterwirkt und auch heute mit diesem Urteil keinen Abschluss findet», so Strauss. Auch unter diesem Aspekt sei die Urteilsfindung für das Gericht herausfordernd und belastend gewesen. Der Fall habe nur Verlierer hervorgebracht.
Verfahren stand mehrfach auf der Kippe
Das Verfahren stellte für die Basler Justiz eine Herausforderung dar. Die komplexen medizinischen Vorgänge, die erschwerten Ermittlungen, sich widersprechende Gutachten und die wehrhafte Verteidigung der drei Beschuldigten brachten die Staatsanwaltschaft an ihre Grenzen.
Mehrfach stand das Verfahren auf der Kippe. Etwa, als unter grossem Zeitdruck die Gerichtsverhandlung monatelang pausieren musste, weil ein Obergutachten eingeholt werden musste. Oder als das Appellationsgericht 2021 der Verteidigung recht gab, dass der zuständige Staatsanwalt Camilo Cabrera das Verfahren abgeben müsse, weil er befangen sei.
Cabrera habe «verschiedene Verfahrensfehler begangen, die teilweise nicht leicht wiegen», hielt das Appellationsgericht damals in seinem Urteil fest. Eine Aktennotiz über «absurde Anträge der Verteidigung» habe «das Fass zum Überlaufen gebracht». Diese sei «aktenwidrig und herabwürdigend» gegenüber dem Beschuldigten und seinem Verteidiger, so das Gericht.
Aufgrund der langen Einarbeitungszeit in den komplexen Fall hätte dies die Verjährung bedeutet, unterstrich die Aufsichtskommission der Staatsanwaltschaft. Doch das Bundesgericht drehte den Entscheid. Cabrera konnte den Fall behalten – verlor aber dadurch einmal mehr viel Zeit.
Gericht sieht keine Verzögerungstaktik
Der Konflikt zwischen Verteidigung und Staatsanwalt – die sich unter anderem auch in den hochstrittigen «Basel Nazifrei»-Verfahren mehrfach gegenüberstanden – war in der Gerichtsverhandlung deutlich spürbar. Staatsanwalt Cabrera warf der Verteidigung strafbares Verhalten vor und: Sie habe ausserdem alles getan, damit der Fall nicht vor dem 1. März 2024 verhandelt werde – und verjähre.
Der gemeinte Strafverteidiger Christian von Wartburg reagierte auf den Vorwurf empört. «Unglaublich» sei das. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Cabrera selbst in Bezug auf seinen Mandaten jahrelang «nichts» gemacht habe.
Cabrera forderte gar für von Wartburgs Mandanten wegen strategischer Verfahrensverzögerung eine schärfere Strafe. Das sei an «Unfairness nicht zu überbieten», sagte der Anwalt in seinem Schlussplädoyer Anfang Monat.
Das Gericht äusserte sich am Donnerstag auch dazu. Es sah keine strategische Verfahrensverzögerung seitens der Verteidigung. Vielmehr habe sich die Verteidigung für ein faires Verfahren eingesetzt. Zwar seien einige Beschwerden durch die zuständigen Gerichte abgelehnt, einige aber auch angenommen worden. «Es kann darum nicht die Rede davon sein, dass das Beschwerderecht missbraucht wurde», so der vorsitzende Richter.
Hätten die Beschuldigten den Prozess platzenlassen wollen, hätten sie einfach nicht vor Gericht auftauchen können. Stattdessen hätten alle drei keinen einzigen Verhandlungstag verpasst, betonte der Richter.
Alles in allem seien die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zu langsam vorangegangen, sie habe dadurch gegen das Beschleunigungsgebot – demgemäss Verfahren möglichst bald abzuschliessen sind – verstossen. Das Gericht rügte ausserdem mehrfache, teils schwerwiegende Verfahrensfehler durch die Staatsanwaltschaft.
Keine Einstellung gegen Hebamme
Staatsanwalt Cabrera hatte für die beiden beschuldigten Ärzte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 beziehungsweise 14 Monaten gefordert. Für die ebenfalls beschuldigte Hebamme beantragte er die Einstellung des Verfahrens.
Das hätte er nach seiner Darstellung schon früher gemacht, wenn er dadurch nicht eine erneute Verzögerung des Verfahrens – und damit wohl die Verjährung – durch die Verteidigung hätte befürchten müssen. Das Verschulden der Hebamme wiege leicht, und ihre Strafe werde durch den Strafrabatt wegen der langen Verfahrensdauer und die Belastung dadurch aufgewogen.
Das Gericht ist auf den Einstellungsantrag nicht eingetreten. Die Hebamme habe das Anrecht darauf, beurteilt und – in diesem Fall – freigesprochen zu werden. Auch hier rügte es die Staatsanwaltschaft. Die Beweise gegen die Hebamme seien zu schwach gewesen, um überhaupt in einer Anklage zu münden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die involvierten Parteien können es anfechten und die Neubeurteilung durch das Appellationsgericht beantragen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.