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Umstrittene Schlachtmethode
Tierschutz warnt vor verstecktem Schächtfleisch

Schafweide in Irland: Die Schweiz importiert sehr viel Fleisch von der Grünen Insel.
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Das Thema ist heikel: Es geht um das Wohl von Tieren, aber auch um Religionsfreiheit und Minderheitenrechte. Die Rede ist vom rituellen Schlachten ohne vorgängige Betäubung, wie es in der jüdischen und teilweise der islamischen Religion praktiziert wird. Das so gewonnene Fleisch wird als koscher (bei den Juden) beziehungsweise halal (bei den Muslimen) bezeichnet. In der Schweiz ist diese Schlachtmethode, Schächten genannt, schon sehr lange untersagt: 1893 hiess das Stimmvolk eine – antisemitisch durchsetzte – Volksinitiative für ein Schächtverbot gut. Es war die allererste Volksinitiative überhaupt.

Importiert werden darf Schächtfleisch in die Schweiz aber nach wie vor. Und hier wartet nun der Schweizer Tierschutz (STS) mit einem pikanten Befund auf: Er kommt in einer Untersuchung zum Schluss, dass in der Schweiz heute womöglich Schächtfleisch verkauft wird, ohne dass dies für die Kunden ersichtlich wäre.

Grund dafür sind demnach die Zustände in Frankreich, Irland und Grossbritannien. In diesen Ländern, aus denen die Schweiz viel Fleisch bezieht, ist das rituelle Schlachten erlaubt und weit verbreitet. In Irland zum Beispiel waren 2019 nach STS-Angaben 35 Prozent aller geschlachteten Lämmer vorgängig nicht betäubt worden. In Frankreich und Grossbritannien liegt der entsprechende Anteil bei immerhin 22 und 25 Prozent.

Dieses Fleisch, so warnt der STS, könnte ohne Kennzeichnung in die normalen Importkanäle gelangen. Der Verband stützt sich dabei auch auf Informationen von ausländischen Mitstreitern. Samuel Airaud von der französischen Tierschutzorganisation L214 bestätigt gegenüber dieser Zeitung: «Es gibt in Frankreich keine Kennzeichnungspflicht, mit der die Schlachtmethode bei undeklariertem Fleisch festgestellt werden könnte.» Je nach Schlachthof habe man keine Gewähr dafür, dass das Tier vorgängig betäubt worden sei.

Nun muss auch der Ständerat zustimmen – und hier ist mit Widerstand zu rechnen.

Dass der STS seine Untersuchung gerade jetzt veröffentlicht, hat mit der Ständeratsdebatte vom Mittwoch zu tun. Traktandiert ist eine Motion, die für Fleisch eine Deklaration der Schlachtmethode fordert. Aus Sicht der Tierschützer ist dies zwingend und praktikabel, wie STS-Geschäftsführer Stefan Flückiger festhält: Schon heute liessen sich Importeure von ihren Lieferanten zusichern, dass das Fleisch von korrekt betäubten Tieren stamme.

Der Nationalrat hiess die Motion im März gut. Allerdings muss auch der Ständerat zustimmen – und hier ist mit Widerstand zu rechnen. Die zuständige Kommission empfiehlt ein Nein, ebenso der Bundesrat. Letzterer erachtet eine generelle Deklarationspflicht als «problematisch», wie er schreibt. Anders als der STS ist er der Ansicht, dass zuverlässige Informationen zur Betäubung für Importeure nur «sehr schwer erhältlich» seien. Bei zusammengesetzten oder stark verarbeiteten Lebensmitteln sei die Deklaration «kaum umsetzbar».

Juden fürchten Stigmatisierung

Und dann ist da noch die Sache mit der Religion. Jonathan Kreutner vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund fürchtet, dass der Vorschlag «zu einer Stigmatisierung religiöser Minderheiten in diesem Land führen könnte». Überdies wäre eine staatlich verordnete Deklarationspflicht «nicht verhältnismässig», so Kreutner. «Koscherfleisch wird bereits heute von der Metzgerei bis hin zum Endverbraucher komplett als solches transparent deklariert, da es sonst gar nicht mehr als koscher gelten würde.» Konsumenten von Koscherfleisch seien mit den Herstellungsmethoden «bestens vertraut».

Kritisch zeigt sich auch die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz. Man teile die ablehnende Haltung des Bundesrats, lässt Sprecher Pascal Gemperli ausrichten. Er weist aber auch darauf hin, dass für Halal-Fleisch eine Betäubung vor dem Schlachten möglich sei. In der Schweiz werde das so praktiziert.

Vielleicht nimmt es mit dem Thema ohnehin bald eine neue Wendung. In der EU gibt es nämlich Bestrebungen, das Schächten europaweit zu legalisieren – also auch in Ländern, die wie die Schweiz ein Verbot kennen. Nicht auszuschliessen daher, dass die älteste Schweizer Volksinitiative durch internationalen Druck irgendwann wieder rückgängig gemacht wird.