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Anklage im Fall Hefenhofen
Tierquäler soll mehrere Jahre ins Gefängnis

Interessierte Käufer ersteigern Pferde des mutmasslichen Tierquälers Ulrich K. am Pferdeverkauf des Kantons Thurgau im August 2017 (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft hat im «Fall Hefenhofen» Anklage beim Bezirksgericht Arbon TG erhoben. Sie beantragt für den ehemaligen Pferdehändler unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell eröffnete gegen den früheren Pferdehändler eine Strafuntersuchung. Der Hauptvorwurf betrifft den Tatbestand der Tierquälerei. Anfang August 2017 wurde der Hof des Beschuldigten geräumt, und die Pferde wurden anschliessend versteigert. Seit Oktober 2020 ist das unbefristete Tierhalteverbot für den ehemaligen Pferdehändler aus Hefenhofen TG rechtskräftig.

Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten für den Zeitraum ab September 2013 und teilweise bis zum Juni 2019 die Tatbestände der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz sowie der Tatbestand der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen, wie Thurgauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Tiere nicht artgerecht gehalten

Als Hauptelement beschäftige sich die Anklage auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälereien im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung. Zentrale Anklagepunkte sind die ungenügende Pflege, die nicht artgerechte Haltung sowie der vorschriftswidrige Transport, aber auch die nicht tierschutzkonforme Tötung von Tieren, wie es im Communiqué weiter heisst.

Ausserdem werden dem bereits 2009 wegen Tierquälerei verurteilten Beschuldigten die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 3500 Franken. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.

SDA/nlu