Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abstimmung zum grünen Energieausbau
Umweltverbände sagen Ja zum Strom­gesetz – nun schauen alle gebannt zur SVP

Wind turbines at the site of the highest wind park in Europe are pictured at the Griessee, near the Nufenenpass in the Swiss south Alpes, Valais, Switzerland, on September 23, 2016. The four wind turbines of this wind park were developed by the company SwissWinds GmbH and are inaugurated this Friday, September 30 2016. (KEYSTONE/Olivier Maire)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Andere Verbände haben sich schon früher festgelegt: Greenpeace, der WWF und Pro Natura stehen hinter dem sogenannten Mantelerlass, dem Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien, über das am 9. Juni abgestimmt wird. 

Für die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz war es eine heikle Frage. Ihr Zweck ist spezifisch der Schutz von Landschaften – ein Zweck, der mit dem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien schwer verträglich scheint. Doch nun hat der Stiftungsrat die Ja-Parole beschlossen, einstimmig bei einer Enthaltung. Geschäftsleiter Raimund Rodewald sagt: «Für uns überwiegen die Vorteile klar.» (Lesen Sie dazu: Umweltschützer als Verhinderer? Stromgesetz polarisiert grünes Lager)

«Landschaften dürfen sich verändern»

Die Stiftung betrachte Landschaften nicht als etwas Unveränderliches, erklärt Rodewald. Auch Infrastrukturlandschaften seien Kulturlandschaften. So habe die Stiftung 2017 die Kraftwerkslandschaft am Aare-Hagneck-Kanal als Landschaft des Jahres ausgezeichnet. Wichtig sei, dass jeweils eine seriöse Abwägung zwischen Schutz und Nutzung stattfinde. Genau das gewährleiste das Stromgesetz.

Auch mit den Verordnungen zur Umsetzung, die zurzeit in der Vernehmlassung sind, ist die Stiftung zufrieden. Gemäss dem Stromgesetz müssen die Kantone künftig im Richtplan geeignete Gebiete für Windkraft- und Solaranlagen von nationalem Interesse bezeichnen – unter Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes. 

Wind- und Solaranlagen haben in diesen Gebieten grundsätzlich Vorrang bei der Interessenabwägung. Die Verordnung präzisiert, dass die Kantone die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes im Einzelfall detailliert prüfen müssen, wenn sie die Gebiete festlegen. «Das Stromgesetz führt nicht dazu, dass um jeden Preis Energie produziert wird», sagt Rodewald.

Kleine gegen grosse Akteure

Auf der Naturschutzseite kämpfen somit in erster Linie jene Akteure, die das Referendum gegen das Stromgesetz ergriffen haben: Die Stiftung Helvetia Nostra/Fondation Franz Weber sowie der Verein Freie Landschaft Schweiz, der sich dem Kampf gegen Windräder verschrieben hat. Zwar war die Fondation Franz Weber auch schon erfolgreich in Volksabstimmungen, namentlich mit ihrer Zweitwohnungsinitiative. Bei der Energieabstimmung muss sie nun aber gegen mächtige Verbände im eigenen Lager antreten. 

Ob sie eine Chance hat, dürfte wesentlich davon abhängen, wie sich die SVP positioniert. Im Parlament lehnten deren Vertreter die Vorlage zunächst ab. Am Ende stimmte die SVP mehrheitlich zu – vor allem deshalb, weil National- und Ständerat im Sinne eines Kompromisses auf eine Solarpflicht für alle Neubauten verzichteten. SVP-Energieminister Albert Rösti hatte sich dafür eingesetzt, der SVP in diesem Punkt entgegenzukommen.

Wichtige Exponenten der Partei wie Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, der designierte Parteipräsident Marcel Dettling und Fraktionschef Thomas Aeschi stellten sich allerdings trotzdem dagegen – und überzeugten den Ausschuss der Parteileitung. (Mehr dazu: SVP-Kurswechsel beim Stromgesetz: «Da machen wir nicht mehr mit», sagt der künftige Chef)

«Es stimmt einfach nicht»

Ems-Chefin Martullo-Blocher argumentiert primär mit den Kosten. Der Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien bleibt mit dem neuen Gesetz zwar unverändert bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Doch bei einem Ja wird der Zuschlag weiterhin erhoben, auch nach 2035. Zudem fürchten die Gegner in der SVP um die Gemeindeautonomie.

Im Lager der Befürworter ist SVP-Energiepolitiker Christian Imark. «Für mich überwiegen die Vorteile», sagt er. Wichtig sei vor allem, dass die Versorgungssicherheit im Winter verbessert werde. Die Schreckensszenarien der Gegner hält er für unrealistisch. «Es stimmt einfach nicht, dass die Gemeinden künftig bei jedem Projekt übersteuert werden könnten. Negative Entscheide von Standortgemeinden werden respektiert.»

Wer die Delegierten überzeugen kann, wird sich am Samstag zeigen. Imark könnte sich auch Stimmfreigabe vorstellen. «Es wird ohnehin zwei Lager geben», sagt er. Das sei aber kein Grund, diese Frage zum «heiligen Krieg» hochzustilisieren.