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Streit der Luxushotels: Bürgenstock gewinnt vor Gericht gegen Ritz

Das Bürgenstock Resort thront hoch über dem Vierwaldstättersee. Foto: Urs Flüeler (Keystone)
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Im Sommer 2015 liess die Bürgenstock Hotels Management und Lizenz AG beim Institut für Geistiges Eigentum den Markennamen Ritzcoffier hinterlegen. Dagegen legte das Londoner The Ritz Hotel Rekurs ein, weil es seine Markenrechte verletzt sah. Das The Ritz Hotel wurde vom Schweizer Hotelier César Ritz 1906 eröffnet.

Weil das Institut für Geistiges Eigentum die Einsprache ablehnte, gelangte Ritz ans Bundesverwaltungsgericht.Diese Instanz veröffentlichte heute ihr Urteil: Auch die Richter in St. Gallen liessen die britische Nobelherberge abblitzen. Die Begründung lautet, dass der Name Ritz in der Schweizer Hotellerie und den dazugehörenden Vertriebskreisen zu wenig geläufig sei, um als «notorisch bekannt» zu gelten.

Kein weiterer Rekurs möglich

Notorisch bekannte Marken geniessen allein deshalb Schutz, weil sie weit verbreitet und anerkannt sind. Sie müssen deshalb auch nicht eingetragen werden, wenn sie schon älter sind.Um zu verhindern, dass Unternehmen das Prinzip der Markenregistrierung umgehen, müsse das Gericht eine sehr restriktive Praxis beibehalten, heisst es in der Urteilsbegründung weiter.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig. Ritz kann nicht mehr ans Bundesgericht in Lausanne gelangen, weil es sich um einen Rekurs gegen einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum handelt.Das Ritzcoffier gehört zu den Schweizer Spitzenrestaurants. Es wurde mit 17 Gault-Millau-Punkten und 1 Michelin-Stern ausgezeichnet.