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Fehler beim Wählen
Sind Stimmen für «Noser, GLP» oder «G.R., SVP» gültig?

Interview und Portrait von Tiana Angelina Moser und Gregor Rutz, die beiden Kandidaten für den zweiten Ständerats Sitz..
10.11..2023
(URS JAUDAS/TAGES-ANZEIGER)
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Schafft es GLP-Kandidatin Tiana Moser oder SVP-Kandidat Gregor Rutz? Es wird ein knappes Resultat erwartet am Sonntag, wenn die Zürcher Wählerschaft die Person bestimmt, welche zusammen mit dem bereits gewählten Daniel Jositsch (SP) in den Ständerat zieht.

Nicht zu beneiden sind die Stimmenzählenden in den Wahllokalen, die bereits vier Wochen nach dem ersten Wahlgang schon wieder im Einsatz stehen. Sie werden mit schwierig leserlichen Schriften oder auch unpräzisen Willensäusserungen konfrontiert und müssen entscheiden, ob die Stimme gilt.

Gilt «T.A.M, GLP» oder «G.R., SVP»?

Auch hat die Nähe des Nachnamens der grünliberalen Kandidatin mit jenem des abtretenden FDP-Ständerats Ruedi Noser bereits zu launigen Aussagen verleitet. Aus dem GLP-Lager waren Sprüche zu hören: «Wie Noser, einfach ein M besser» etwa oder «Von Noser zu Moser ist höchstens ein kleiner Schritt nach links im Alphabet».

Was ist, wenn jemand «Noser, GLP» oder «Noser, Zürich» auf den Wahlzettel schreibt? Oder sich kleine Fehler einschleichen wie etwa «Rutz, Georg», «Moser, Diana» oder «Moser, Tina»?

Und gilt die Stimme, wenn einfach «Moser» oder «Rutz» steht? Oder «Tiana M.» beziehungsweise «Gregor R.»? «Oder noch verkürzter: «SVP» oder «GLP»? Oder wenn Freunde der Abkürzung voll zuschlagen und «T.A.M, GLP» respektive «G.R., SVP» notieren?

Wichtige Neuerung: Das Beiblatt

Das Gesetz sagt, die Stimme müsse «aufgrund des Namens und weiterer Zusätze eindeutig bestimmbar sein». Ungültig ist eine Stimme, wenn «sich der Wille der stimmenden Person nicht eindeutig feststellen lässt».

So weit, so einigermassen klar. Das Leben der Stimmenzählenden einfacher gemacht hat eine Neuerung: das Beiblatt. Es ist dem Stimmzettel beigelegt, und von dem Beiblatt lassen sich die Namen der offiziell Kandidierenden abschreiben. Es sind neben Moser und Rutz übrigens vier weitere Männer, unter ihnen ein Vertreter der «Bierpartei», aber keiner mit Namen, die Rutz oder Moser ähnlich sind.

Stimmen sind gültig, wenn sie «ungenau sind, aber kein begründeter Zweifel darüber besteht, dass die Stimme der vorgeschlagenen Person zukommen soll.»

Verordnung über die politischen Rechte

Das Beiblatt hat nicht unbedingt zur Folge, dass die Wahlbüros nun strenger sein müssen. Sie können im Gegenteil sogar etwas kulanter sein. Denn in der Verordnung zum Gesetz steht, dass Stimmen auch dann gültig sind, wenn die Angaben «ungenau sind, aber kein begründeter Zweifel darüber besteht, dass die Stimme der vorgeschlagenen Person zukommen soll».

Was würde dies für die oben erwähnten Beispiele bedeuten? «Moser, Diana» oder «Moser, Tina» werden genauso der offiziellen GLP-Kandidatin zugerechnet wie «Rutz, Georg» dem Kandidaten der SVP. Auch die schlichten «Rutz» oder «Moser» sind gültig. Dasselbe könnte für «T.A.M., GLP» oder «G.R., SVP» gelten, da in diesen Fällen dank dem Beiblatt kein begründeter Zweifel besteht, dass die offiziellen Kandidierenden gemeint sind, wie Stephan Ziegler, Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Kanton, sagt. Was bleibt: Die Wahlbüros haben stets einen gewissen Ermessensspielraum.

«Noser, Zürich» ist ungültig

Klar ist aber, dass «GLP» oder «SVP» oder Kombinationen wie «Noser, GLP» oder «Noser, Zürich» nicht gültig sind, weil unklar ist, wer gemeint ist. Auch wer «Tiana M.» oder «Gregor R.» aufschreibt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Stimme zählt. Es ist einerseits zumutbar, den Nachnamen einigermassen korrekt abzuschreiben. Anderseits gibt es vielleicht auch wählbare Tiana Müllers oder Gregor Rusterholzers – jede im Kanton Zürich wahlberechtigte Person ist wählbar.

Erhebliche Zweifel am Wählerwillen bestehen übrigens auch, wenn – wegen seines Wahlvideos – «Kettensäge-Gregor» auf den blauen Zettel geschrieben wird.

Selbstdarstellung in Wahlvideos: Tiana Moser begegnet Menschen in Zürich, Gregor Rutz zersägt einen Bürotisch.

Schlechte Wahlbeteiligung?

Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler in den Wahlbüros erwartet voraussichtlich nicht übermässig viel Arbeit.

In der Stadt Zürich betrug die Wahlbeteiligung am Montag 23,2 Prozent. Am ersten Wahlgang hatten sich am Ende knapp 52 Prozent beteiligt. Dasselbe Bild in Winterthur: Am Montag hatten rund 23 Prozent brieflich abgestimmt, vor vier Wochen waren es 50 Prozent gewesen.

Die Erfahrung zeigt wiederum, dass viele Briefwählenden ihr Wahlcouvert erst am Dienstag der letzten Woche vor der Wahl einwerfen. Etwas klarer wird man also ab Donnerstag sehen.

Die kantonsweite Beteiligung an der Ständeratswahl betrug am 22. Oktober 47,5 Prozent. Der zweite Wahlgang vor vier Jahren – es war das Duell Ruedi Noser gegen Marionna Schlatter (Grüne) – hatte 34 Prozent der Wahlberechtigten an die Urne geholt.