Stadträtin Jud feiert «Teilerfolg» – muss aber doch um ihre Kostengutschrift bangen
Der Zürcher Regierungsrat hebt einen Entscheid des Bezirksrats auf, verlangt eine genauere Prüfung der Anwaltsdienste und spricht der Opfiker Sozialvorsteherin Beatrix Jud eine Entschädigung von 500 Franken zu.
Der jüngste Entscheid im Fall um die Opfiker Stadträtin Beatrix Jud (parteilos) gibt der arg unter Druck geratenen Politikerin neue Hoffnung. Obs letztlich wirklich zu einer Wende zugunsten von Jud kommen wird, wie erste Reaktionen der Medien im Internet dies deuten, ist noch nicht klar. Jud selber nennt den aktuellen Beschluss des Regierungsrats einen «Teilerfolg».
Dem 13-seitigen Beschlussprotokoll der Zürcher Regierung vom 20. September 2017 könne entnommen werden, dass die Sozialbehörde von Opfikon sehr wohl legitimiert sei, die Übernahme von Rechtskosten im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sowohl für sich wie auch für ihre Präsidentin zu beschliessen.
Das erstinstanzliche Urteil des Bülacher Bezirksrates über jene 10 000 Franken Anwaltskosten war für Jud zuvor negativ ausgefallen. Die zuständige Aufsichtsbehörde der Region hatte Jud noch mit deutlichen Worten gerügt und sie angewiesen, das Geld, das sie aus der Kasse der eigenen Sozialbehörde bezogen hatte, zurückzuzahlen. Sie akzeptierte das Urteil jedoch nicht und zog es weiter. Anwalt für wen genau?
Vorerst muss Jud die 10 000 Franken für einen ihrer Anwälte also nicht an die Sozialbehörde der Stadt Opfikon zurückzahlen. Noch nicht, muss man dazu allerdings festhalten. Denn, während die angeschuldigte Stadträtin den Beschluss des Regierungsrates schon wie einen kleinen Sieg auslegt, hat dieser doch im Grunde die Kostengutsprache durch ihre Behörde rückgängig gemacht, wie Gemeinderat und PUK-Präsident Sven Gretler (SP) betont.
Demnach müsse die Sozialbehörde tatsächlich nochmals «über die Bücher», wie das Jud auch selber einräumt. Aber es sei schon ein starkes Zeichen, dass der Regierungsrat die einstige Kostengutsprache ebendieser Behörde vom Dezember 2015 aufgehoben habe. Zudem schreibe die zweite Instanz in ihrem Bescheid nun auch genau vor, was die Bedingungen dafür sind, damit die städtische Sozialamtskasse für die 10 000 Franken Anwaltskosten der Chefin überhaupt geöffnet werden darf.
So wird sich bei der neuerlichen Beurteilung, welche die Sozialbehörde Opfikons vornehmen muss, alles um die Frage drehen, ob der fragliche Anwalt damals direkt im Interesse der Sozialbehörde oder direkt zur Interessenverteidigung von Beatrix Jud als Präsidentin dieser Behörde eingesetzt wurde. Falls man zum Schluss kommen sollte, dass der Anwalt aber nicht in erster Linie für die öffentlichen Institutionen, sondern vielleicht eher für Jud als Privatperson oder für Jud als Stadträtin und nicht primär als Ressortvorsteherin Soziales gewirkt habe, dann dürfte eine Kostenübernahme durch das Sozialamt wohl nicht zustande kommen.
Dass solche Unterscheidungen nicht einfach vorzunehmen sind, sieht auch PUK-Präsident Sven Gretler, der nebst seiner politischen Tätigkeit hauptberuflich Anwalt ist. Die PUK selber habe aber mit dem Verfahren um die Anwaltskosten nichts mehr zu tun. Sie sei aber im Auftrag des Stadtparlamentes noch immer daran den Fall Jud aufzurollen. «Wir werden dazu sicher noch einen Schlussbericht vorlegen», sagt Gretler.
Gegner schauen genau hin
Viele Beobachter und Politiker in Opfikon erwarteten indes eher die klare Verurteilung der Stadträtin auch durch den Regierungsrat, was nun etwas eben nicht eingetreten ist. Etwas überrascht zeigt sich denn auch Ruedi Muffler (SVP), der selber mit ein Auslöser der ganzen Rechtsstreitigkeiten in diesem komplizierten Fall ist. «Ich bin schon etwas erstaunt», räumt er ein.
Allerdings sei der Beschluss des Regierungsrates noch lange kein Sieg für Jud in dieser Sache. Denn Gemeinderat Muffler sitzt nicht nur im Stadtparlament, er ist dort auch gleich Mitglied der Rechnungsprüfungskommission RPK und ist ebenfalls in die PUK gewählt worden. Genau dieses Aufnahme in die PUK war mit ein Grund, weshalb Jud sich einst einen Anwalt nahm. Es ging darum Muffler von dieser Funktion fernzuhalten, da seine Frau zur gleichen Zeit in der Sozialbehörde sass und ob dieser Kombination unzulässige interne Absprachen befürchtet wurden. Das war nicht der Fall, Muffler durfte in die PUK und musste nicht in Ausstand treten.
Noch keine Ende in Sicht
Während PUK-Präsident Gretler sagt, er könne «gut leben» mit dem Beschluss des Regierungsrats, tönts ähnlich von Seiten Mufflers. Für ihn scheint es offensichtlich, dass die Zahlung der fraglichen Anwaltskosten durch die Sozialbehörde nicht zu rechtfertigen ist. «Der Anwalt war für Jud privat. Nötigenfalls werden wir den Fall weiterziehen, wenn wir dazu berechtigt sind».
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