Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Stadträtin muss dem eigenen Sozialamt 10'000 Franken zurückzahlen

Der Fall der Opfiker Stadträtin Beatrix Jud ist um eine Episode reicher: Gemäss einem Entscheid des Bülacher Bezirksrates muss sie 10 000 Franken an die Sozialbehörde zurückzahlen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die umstrittene Opfiker Stadträtin Beatrix Jud muss eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Die Aufsichtsbehörde über alle politischen Behörden im Bezirk Bülach hat entschieden, dass besagte Stadträtin 10 000 Franken an die Stadt Opfikon zurückbezahlen muss. Das Geld hatte die Politikerin unrechtmässig dem eigenen Sozialamt belastet, um sich damit rechtliche Beratung von einem Anwalt zu holen, da wegen ihres IV-Rentenbezugs eine parlamentarische Untersuchung angelaufen war. Brisant ist, dass Jud als Stadträtin Chefin ebendieses Sozialamtes in Opfikon ist und sich somit quasi von ihren Untergebenen aus der eigenen Kasse Geld für «private» Zwecke hat auszahlen lassen.

Das Büro des Bezirksrates in Bülach hat gestern einen entsprechenden Bericht der «NZZ» bestätig, die bereits davon erfahren hatte. Man habe allerdings entschieden, diesen für Beatrix Jud negativen Entscheid – trotz grosser medialer Aufmerksamkeit und Brisanz – nicht auch noch per Medienmitteilung zu verbreiten. Näher auf die Begründung des Entscheides eingehen, wollte der Bezirksrat gestern sodann auch nicht.

In Opfikon hatte eine sogenannte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) den skurrilen Fall Jud aufgerollt und bereits im letzten Dezember dem Opfiker Gemeinderat (Parlament) einen Bericht dazu vorgelegt. Darin wird nicht mit Kritik an Jud gespart. Die PUK hatte schon damals gefordert, dass die Stadträtin die 10 000 Franken, welche sie für ihren Anwalt aufgewendet hatte, an die Stadt zurückzahlen solle.

Strafanzeigen von Bürgern

Nun zeigt sich PUK-Präsident Sven Gretler erfreut über die Nachricht aus Bülach. «Ich bin zufrieden, dass der Bezirksrat unsere Einschätzung in diesem Fall ganz offensichtlich teilt.» Ob der fragliche Betrag von Jud nun allerdings tatsächlich zurückbezahlt wird, ist noch ungewiss. Denn die Stadträtin kann den Entscheid aus Bülach noch weiterziehen. Als nächste Instanz müsste der Zürcher Regierungsrat darüber befinden, erst danach das kantonale Verwaltungsgericht.

Juds Anwalt, Valentin Landmann, sagte gestern auf Anfrage: «Frau Jud hat sich noch nicht entschieden, ob sie diesen Entscheid des Bezirksrates weiterziehen wird.» Weiter hält er fest, dass «in keiner Weise eine Verfehlung» seiner Mandantin vorliege. «Die Behörde hat in Kenntnis aller Umstände entschieden, nichts wurde verheimlicht.»

Der Opfiker Gemeinderat und SVP-Präsident Richard Muffler sitzt wie sein Parlamentskollege Gretler ebenfalls in der PUK. Diese hatte im Parlament erfolgreich beantragt, dass die Ratsleitung mit der Rückzahlungsforderung über die besagten 10 000 Franken überhaupt erst an den Bezirksrat gelangte. Jetzt sei er gleich doppelt überrascht, meinte Muffler gestern, als er vom Entscheid aus Bülach erfuhr. Einerseits darüber, dass die Aufsichtsbehörde so rasch entschieden habe und andererseits, dass der Wind nun offenbar gedreht habe und das Verdikt jetzt gegen die Stadträtin ausgefallen ist. Die Begründung seines Erstaunens: «Weil der Bezirksrat mit diesem Entscheid nachträglich einen rechtskräftigen Beschluss der Sozialbehörde umstösst.» Das sei doch eher unüblich und deute wohl darauf hin, dass es noch weitere Punkte in dieser Angelegenheit gebe, die nicht korrekt abgelaufen seien.

Im Opfiker Stadtparlament hatten sich im letzten Dezember SVP und SP unisono für weitere Abklärungen ausgesprochen, ob gegen Jud gar eine Strafanzeige nötig sei. Muffler berichtet, dass mehrere Privatpersonen dies bereits getan hätten. cwü