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Zürcher Verkehrsversuch
Spurabbau an Bellerivestrasse – Stadt rekurriert gegen das «Nein» der Kantonspolizei

Auf der Bellerivestrasse stauen sich täglich die Fahrzeuge. 
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Ende Mai hat die Kantonspolizei Zürich die Zustimmung zum geplanten Verkehrsversuch an der Bellerivestrasse verweigert – nur zwei Monate vor dem geplanten Start. Die Stadt Zürich akzeptiert diesen Entscheid nicht und hat nun bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich Rekurs eingereicht, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Die Kantonspolizei hatte kritisiert, dass die Stadt den Versuch ohne Einbezug des Kantons und ohne die Möglichkeit für Einsprachen habe durchführen wollen. Dieses Vorgehen verstosse gegen Bundesrecht und kantonales Recht.

Die Kantonspolizei Zürich sei jederzeit einbezogen und über den Versuch mehrmals detailliert informiert worden, wehrt sich nun die Stadt. Dennoch habe die Kantonspolizei kurz vor dem geplanten Start der Stadt Zürich die Zustimmung verweigert.

Für vier Spuren fehlt in Zukunft der Platz

Die Stadt Zürich wollte mit dem Versuch herausfinden, wie sich der Verkehrsfluss verändert, wenn sie die wichtigste rechtsufrige Einfallsachse temporär von vier auf zwei Fahrspuren reduziert. Die Erkenntnisse sollten in die zukünftige Verkehrsführung der Bellerivestrasse einfliessen. Die heute bestehenden vier Spuren seien nach der Sanierung ohnehin nicht mehr möglich, da sie nach heutiger Norm zu schmal sind, so die Argumente der Stadt.

Für den Versuch wären Ummarkierungen und erhebliche bauliche Anpassungen nötig gewesen, unter anderem die Aufhebung und Änderung von Mittelinseln, Trottoirabsenkungen und die Errichtung einer Rampe. Solche Massnahmen könnten nicht bewilligt werden, ohne dass den betroffenen Personen rechtliches Gehör gewährt werde, argumentierte die Kapo.

Die Bellerivestrasse sei eine wichtige Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsachse, monierte die Kantonspolizei in der Begründung weiter. Ein geplanter Spurabbau hätte weitreichende Folgen, weit über die Stadt Zürich hinaus. Der Versuch sei deshalb aus rechtlicher und fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig.

«Einmalige Gelegenheit vertan»

 «Mit dem Verbot wird eine einmalige Gelegenheit vertan», liess sich Stadträtin Rykart in einer Medienmitteilung des Sicherheitsdepartements zitieren. Simulationen hätten gezeigt, dass eine Reduktion der Fahrspuren keine Nachteile auf die angrenzenden Quartiere und Gemeinden habe.

Der Test hätte von Mitte August 2023 bis Ende April 2024 dauern sollen. Konkret wären die beiden Fahrspuren in jede Richtung zwischen dem Opernhaus und der Badi Tiefenbrunnen halbiert worden. In beide Richtungen sollte neu ein Velostreifen führen, die Tempolimite bliebe mit 50 Kilometern pro Stunde unverändert. Hintergrund des Experiments ist die längst überfällige Sanierung der Strasse.