AboGeldblog: Spartipps für KinderSoll ich den Kinderbatzen vom eigenen Vermögen trennen?
Wer für Kinder und Enkel spart, muss überlegen, ob er das Geld gleich an diese überträgt oder vorerst als eigenes Vermögen behält – anlegen kann man es bei beiden Varianten.
Ich spare das Elterngeld für meinen Sohn und werde es ihm dann bei seiner Volljährigkeit übertragen. Da die Banken praktisch keine Zinsen zahlen, lege ich es an der Börse an. Damit das geht, vermische ich es mit meinem eigenen Geld. Das gesamte Portfolio versteuere ich. Aus Sicht des Steueramts gibt es also keine Unterscheidung. Es handelt sich ja um ein von mir verwaltetes Kindesvermögen und nicht um eine Schenkung oder einen Vorerbbezug. Nur, das weiss das Steueramt nicht, und ich kann es auch nicht belegen. Leserfrage von O.G.