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Terror in Deutschland
Anklage gegen mutmasslichen Attentäter von Solingen erhoben

Menschen legen Blumen und Kerzen am 26. August 2024 in Solingen, Westdeutschland, nieder, nahe dem Ort, an dem bei einem Anschlag drei Personen getötet und mehrere verletzt wurden.
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Der mutmassliche Attentäter vom Solinger Stadtfest ist unter anderem wegen dreifachen Mordes und zehnfachen versuchten Mordes angeklagt worden. Ihm werden niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer zudem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) vor.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss entscheiden, ob er die Anklage zulässt. In einem nächsten Schritt würde er dann Termine für eine Hauptverhandlung ansetzen.

IS reklamierte Anschlag für sich

Bei dem Anschlag am Abend des 23. August 2024 hatte der Angreifer auf der Veranstaltung zur 650-Jahr-Feier der nordrhein-westfälischen Stadt mit den Namen «Festival der Vielfalt» drei Menschen mit einem Messer getötet und zehn weitere nach Angaben der Behörde verletzt. Mutmasslicher Attentäter ist der damals 26-jährige Issa Al H. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

«Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf», heisst es in der Mitteilung zur Anklage. «Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde.» Tatsächlich reklamierte der IS den Anschlag für sich.

Die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland hatte im August mitgeteilt, der Tatverdächtige habe radikal-islamistische Überzeugungen. Aufgrund dessen habe er auf dem Stadtfest eine möglichst grosse Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen töten wollen. Der Beschuldigte stach demnach mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Festivals ein.

Politische Folgen

Issa Al H. hätte eigentlich schon 2023 den EU-Asylregeln zufolge nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Als er aus der Flüchtlingsunterkunft abgeholt werden sollte, war er aber nicht aufzufinden. Ein weiterer Rückführungsversuch wurde nicht unternommen.

Der Anschlag hatte die politische Diskussion um Abschiebungen und innere Sicherheit befeuert. Ein Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag befasst sich unter anderem mit der Frage, warum die lange vor der Tat angesetzte Rücküberstellung H.s nach Bulgarien scheiterte.

SDA/sas