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Meinung

Kolumne «Ertappt»
So wird man seinen Nachbarn nicht los

Kurioses aus der Welt der Justiz.
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Manchmal denkt man sich ja schon, dass jeder Mensch in seinem eigenen Haus leben sollte. Natürlich weit weg von irgendwelchen Nachbarn. Denn es erstaunt immer wieder, wie häufig Nachbarn aneinandergeraten, bis ein Gericht oder ein Staatsanwalt über den Streit befinden muss. So dürfte auch dieser Konflikt aus Erlenbach eine längere Vorgeschichte haben. Gegen einen der Beteiligten liegt jetzt ein Strafbefehl vor. Der 67-Jährige wird wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt.

Im Januar 2020 platzte dem Mann aus unbekannten Gründen der Kragen. Er begann einen Nachbarn im Mehrfamilienhaus übelst anzuschwärzen. In einem E-Mail an sämtliche Hausbewohner bezeichnete er den Nachbarn als Querulanten, der nicht mehr zur Vernunft gebracht werden könne. Zudem befestigte er am Briefkasten einer Nachbarin ein A4-Blatt mit dem gleichen Inhalt. Ein weiteres A4-Blatt hängte der 67-Jährige ins Treppenhaus. Darauf bezeichnete er die ganze Familie als Verbrecher. Auf einem zweiten Blatt stand, dass der Nachbar, der längst im Pensionsalter ist, wie sein Sohn ein Verbrecher sei. Gegen den Sohn war damals tatsächlich eine Strafuntersuchung im Gang.

Ziel dieser Aktionen, die alle in einem Zeitraum von zehn Tagen verübt wurden, war es gemäss Strafbefehl, den ungeliebten Nachbarn bei den anderen Hausbewohnern in Misskredit zu bringen. Schliesslich sollte er dazu bewegt werden, von allein aus dem Mehrfamilienhaus auszuziehen. Erreicht hat der Beschuldigte das damit wohl nicht, wie die Anzeige und die anschliessende Strafuntersuchung zeigen. Die Staatsanwaltschaft brummt dem Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 220 Franken auf. Für ihn gilt eine zweijährige Probezeit. 900 Franken Busse muss der 67-Jährige bezahlen.