Kommentar zu den Pandemie-MassnahmenSo ist der Lockdown ungerecht
Das neue Corona-Regime befriedigt nicht. Wir müssen dringend nachbessern – vor allem bei den Finanzhilfen und bei den Regeln für die Skigebiete.
Endlich werden wir «normal». Endlich ist Schluss mit dem Schweizer Sonderweg, der uns scheele Blicke aus dem Ausland, vor allem aber rekordhohe Corona-Zahlen einbrachte. Die Schweiz verhängt den Lockdown, was niemanden erfreut, aber die meisten erleichtert – so scheint es. Das Durchschlängeln ist vorbei, das Durchbeissen beginnt.
Dürfen wir also zufrieden sein mit uns? Nein. Der Lockdown à la Suisse enthält Ungerechtigkeiten und Inkonsistenzen, die es zu korrigieren gilt.
Erstens ist es eine Schande, wie unsere Gewerbebetriebe hängen gelassen werden. Bis sie Hilfsgelder erhalten, vergehen aufgrund der Verteilungsbürokratie Wochen, wenn nicht Monate. Für viele ist es dann zu spät. Dabei demonstrierte die Schweiz während des ersten Lockdown im Frühjahr, dass es möglich ist, schnell und unkompliziert Liquidität zur Verfügung stellen.
«Noch schlechter aber als Fernunterricht sind Tausende von Kindern und Jugendlichen, die das Coronavirus in Pendelbussen und Schulzimmern verbreiten.»
Zweitens ist endlich die Ausnahme für Skigebiete aufzuheben. Sie ist nicht nur ungerecht gegenüber dem restlichen Freizeitbetrieb, der stillgelegt wird. Sie ist auch ein epidemiologisches Risiko. Das haben die britischen Touristen im Wallis und die von ihnen verbreitete, hoch ansteckende Virusmutation zur Genüge bewiesen. Dass Kantone wie Graubünden darüber hinaus noch die Quarantäneregeln für Touristen bis über die Schmerzgrenze hinaus ausreizen, macht die Sache nicht besser.
Und schliesslich fehlen noch immer überzeugende Konzepte für die Schulen. Fernunterricht mag schlecht sein. Schlechter aber sind Tausende von Kindern und Jugendlichen, die das Coronavirus in Pendelbussen und Schulzimmern verbreiten.
Bei all diesen Problemen wäre ein einheitliches Krisenmanagement durch den Bundesrat erforderlich. Vielleicht fehlen ihm dafür in der geltenden «besonderen Lage» die rechtlichen Mittel. Dann ist es umso weniger verständlich, dass er nicht wieder die «ausserordentliche Lage» mit Notrecht ausruft. Um wie viel ausserordentlicher kann die Lage denn noch werden?
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