Smartphone und SchuleZürcher Regierungsrat findet Handyverbot im Klassenzimmer unnötig
Die Umsetzung einer Schule ohne Mobiltelefone sei nicht angemessen, finden die Behörden. Sie empfehlen aber sehr wohl Einschränkungen.

Der Zürcher Regierungsrat will sich in Sachen Handyverbot an Schulen kein Beispiel an der Aargauer Gemeinde Würenlos nehmen. Den Schülerinnen und Schülern zu verbieten, das Mobiltelefon mit in die Schule zu nehmen, sei nicht gerechtfertigt und nicht angemessen, findet er.
Der Regierungsrat bestärke die Schulen einzig darin, den Handygebrauch während der Unterrichtszeit sowie an Schulanlässen zu verbieten, schreibt er in einer Antwort auf eine Anfrage von SVP/EDU.
Ein generelles Handymitnahmeverbot sei aber «weder sachlich gerechtfertigt noch angemessen». Vor allem bei älteren Schülerinnen und Schülern auf Berufsschul- oder Mittelschulstufe wäre dies ein «unverhältnismässiger Eingriff in deren persönliche Freiheit».
Individuelle Haus- und Schulordnung
Verbieten könnte der Regierungsrat den einzelnen Schulen ein Handyverbot theoretisch aber nicht. Diese sind bei der Gestaltung ihrer Haus- und Schulordnung selbstständig.
Für die Schulgebäude und Anlagen der Volksschule in der Stadt Zürich gilt theoretisch ein Handyverbot. So steht seit 1999 in der Hausordnung: «Schülerinnen und Schüler ist die Benützung von Mobiltelefonen auf dem Schulhausareal untersagt.»
Persönlich für Handyverbot
Diese Antwort deckt sich mit der Aussage von Bildungsdirektorin Silvia Steiner im diesjährigen Spätsommer gegenüber dieser Redaktion. Wegen der Handyregelungen an den einzelnen Schulen brauche es kein von der Politik verordnetes Handyverbot. Persönlich vertritt sie aber eine andere Position – für ein Handyverbot. Sie begründet ihre Haltung damit, dass die Gesellschaft mit den Handys die zwischenmenschliche Kommunikation ein Stück weit verlernt habe.
Mit ihrer Anfrage wollten Kantonsräte von SVP/EDU vom Regierungsrat wissen, ob er sich ein Beispiel an der Aargauer Gemeinde Würenlos nehmen würde. Dort sind Smartphones auf dem Schulgelände verboten. Die Schülerinnen und Schüler müssen das Gerät abgeben, wenn sie das Schulareal betreten.
SDA/ema
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