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Party vom Auto aus
Sieht so der diesjährige Festivalsommer aus?

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Nervöses Gehupe, blinkende Lichter, lange Autoreihen: Das ist nicht die Beschreibung eines Verkehrsstaus in der Nacht, sondern eines sogenannten Drive-in-Raves in Deutschland. Party vom Auto aus sozusagen. Die Musik spielt zwar vorne, das eigentliche Spektakel läuft allerdings vor dem DJ-Pult ab, bei den vielen Partylöwen in ihren Fahrzeugen. Es sollen die ersten Drive-in-Partys der Welt sein, schreibt die britische Musikzeitschrift «Mixmag».

Eigentlich sind Grossveranstaltungen in Deutschland bis Ende August verboten. Zu gross ist das Risiko eines Wiederaufflammens der Pandemie. Für viele Junge bedeutet das vor allem eins: keine Open Airs. Auch die nähere Zukunft der Clubs ist ungewiss. Einige Clubbetreiber und Festivalveranstalter in Deutschland haben sich deswegen nach Alternativen umgeschaut.

In Reih und Glied stehen die Fahrzeuge da, vorne die Bühne mit dem DJ. Die Musik ertönt aus Lautsprechern, die Autoinsassen haben jedoch auch die Möglichkeit, diese über das UKW-Radio zu empfangen. Pro Fahrzeug sind nur zwei Insassen erlaubt. Das Auto verlassen darf nur, wer kurz austreten muss oder sich Verpflegung besorgen will. Diese wird vor Ort verkauft. Ansonsten herrschen strenge Sicherheitsregeln, 1,5 Meter Abstand zwischen den Fahrzeugen, die Fensterscheiben sollten möglichst geschlossen bleiben.

Ohne die Musik würde die Akustik wohl etwas an das Grossstadttreiben in New York erinnern; viel Gehupe und Geblinke. Doch das gehört zur Show. Es sei anfänglich nicht so einfach gewesen, eine Verbindung mit dem Publikum aufzubauen, erklärt ein DJ gegenüber «Mixmag». «Einige Leute aus der ‹Menge› fingen an, auf ihre Autohupen zu drücken, was uns ein grossartiges Feedback gab. Von da an wussten wir, wie wir mit ihnen kommunizieren mussten, und konnten diese Veranstaltung zu etwas wirklich Persönlichem machen.»

In Düsseldorf hat sich inzwischen ein regelmässig stattfindendes Event daraus entwickelt. Die Veranstalter des Elektro-Festivals BigCityBeats World Club Dome haben ein Düsseldorfer Autokino zur Festivalbühne umfunktioniert. Scheinwerfer und Feueranlagen verleihen dem Ganzen die nötige Festivalauthentizität – wären da nicht die langen Autokolonnen. Insgesamt 2000 Raver kamen gemäss einem Bericht der «Westfälischen Rundschau» zur ersten Ausgabe dieser Drive-in-Edition am vergangenen Wochenende zusammen. Weitere solche Veranstaltungen sind geplant.

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Die Partyveranstalter sind jedoch nicht die Einzigen, die umgedacht haben. Auch einige Konzerte und Gottesdienste fanden und finden vor automobiler Kundschaft statt. Ein Drive-in-Konzert des Sängers Mads Langer in der dänischen Stadt Aarhus war innert sechs Tagen ausverkauft. Das Publikum in den Fahrzeugen hatte gar die Möglichkeit, über die Videoplattform Zoom mit dem Künstler zu interagieren, schreibt die «Forbes».

Nicht zu vergessen ist natürlich das altbekannte Autokino. Auch dieses feiert derzeit eine kleine Renaissance. In Deutschland schiessen die Besucherzahlen in die Höhe. «Wir haben aktuell wesentlich höhere Besucherzahlen als 2019», sagte Heiko Desch von der Drive-in-Autokino-Gruppe, die in Deutschland fünf Anlagen betreibt, gegenüber dieser Zeitung.

In der Schweiz (noch) verboten

In der Schweiz bleiben solche Events jedoch weiterhin verboten. Drive-in-Veranstaltungen fielen nämlich nicht nur unter das geltende Veranstaltungsverbot, sondern je nach Ausgestaltung auch unter das Schliessungsgebot, welches die Schliessung aller nicht lebensnotwendiger, öffentlichen Einrichtungen vorsieht, erläutert Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf Anfrage.

«Die aktuell geltenden Rechtsbestimmungen lassen hierzu keine Ausnahme zu, denn solche Betriebe sind zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig. Zudem führen diese Betriebe zu einem erhöhten Mobilitätsaufkommen, was es ebenfalls möglichst einzuschränken gilt», so Dauwalder.

Ausnahmen von der Regel oblägen den kantonalen Behörden. Solche wären laut Dauwalder jedoch mit Bedingungen verknüpft: »Es muss nicht nur ein Schutzkonzept vorgelegt werden, sondern auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Ausnahmebewilligung bestehen.»

Am 27. Mai entscheidet der Bundesrat über weitere Öffnungsschritte und eine etwaige Lockerung des Versammlungsverbots. Dann wird sich auch herausstellen, welche Veranstaltungen und in welcher Form im Sommer möglich sein werden. Sicher ist: Grossveranstaltungen von 1000 oder mehr Personen bleiben auch hierzulande bis mindestens Ende August verboten. Die Party-Gemeinschaft wird sich also etwas einfallen lassen müssen.