Selbstbestimmung im AlterAuch Pensionäre ohne viel Geld sollen lange zuhause wohnen bleiben
Der Zürcher Regierungsrat hat die Zusatzleistungsverordnung angepasst. So müssen Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV nicht mehr aus finanziellen Gründen ins Alters- oder Pflegeheim.
Die Situation in Zürcher Alters- und Pflegeheimen ist paradox. Über den ganzen Kanton hinweg gesehen ist da fast jede dritte Person nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Das will der Kanton nun ändern: mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung. Damit schaffe der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können, schreibt der Regierungsrat am Dienstag. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen. Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause seien in diesen Konstellationen durchgehend kostengünstiger als Heimaufenthalte.
In der Vernehmlassung wurde die Vorlage denn auch klar begrüsst.
Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt, wie Regierungsrat Mario Fehr sagt.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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