Kolumne «Ertappt»Schwierige Klienten und ihre Emotionen
Ein Friedensrichter und ein Mitarbeiter eines Sozialamts im Bezirk Horgen werden wüst beleidigt. Wo die Diskussion aufhört und die Strafuntersuchung beginnt.
Kürzlich erzählte der langjährige Oberriedner Friedensrichter dieser Zeitung, dass er in den Verhandlungen Emotionen der Streithähne öfters zugelassen habe. Rund 80 Prozent der Fälle können Friedensrichter im Kanton schlichten. In einem anderen Fall aus der Region gingen einem Friedensrichter die Emotionen eines 35-Jährigen aber zu weit. Dieser beleidigte den Friedensrichter nämlich während eines Telefongesprächs. Und zwar mit den Worten, dieser sei «ein richtig dreckiger mieser Siech und Ausländerhasser».
Worum es ging, ist unklar. Der Friedensrichter liess die Beleidigungen jedenfalls nicht auf sich sitzen und zeigte den Türken an. Der Fall landete bei der Staatsanwaltschaft, die den 35-Jährigen wegen Beschimpfung verurteilt hat. Der Friedensrichter sei in seiner Ehre verletzt worden, heisst es im Strafbefehl. Der Beschuldigte wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 mal 30 Franken bestraft. Dafür gilt eine Probezeit von drei Jahren. Eine Busse von 300 Franken und 800 Franken Gebühren muss der Beschuldigte bezahlen.
Noch eine Stufe weiter ging ein Klient des Sozialamts Thalwil. Der 44-Jährige beschimpfte einen Mitarbeiter als «Arschloch» und sagte, dass er diesen «fucken» werde, wenn er ihn auf der Strasse sehe. Auf Nachfrage wiederholte er das mehr oder weniger englische Wort. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Mitarbeiter des Sozialamts davon ausgegangen sei, der Klient würde ihn auf der Strasse zusammenschlagen.
Der 44-Jährige ist offenbar kein unbeschriebenes Blatt. Bei zwei bedingten Vorstrafen wird die Probezeit auf vier und fünf Jahre verlängert. Die neue Strafe für Drohung und Beschimpfung fällt unbedingt aus. Der Mann muss eine Geldstrafe von 90 mal 30 Franken bezahlen. Emotionen rauslassen kann ja helfen. Aber irgendwann ist auch genug.
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