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Schweizer NGOs drohen dem Ständerat

Stützt der Ständerat den Vorschlag seiner Kommission? In der Frühjahrssession wird er die Konzerninitiative beraten. (Archivbild: Keystone)
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Eigentlich steht der Deal: Der Nationalrat hat im letzten Jahr einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative beschlossen. Die Initianten haben im Gegenzug angekündigt, die Initiative zurückzuziehen. Aber nur wenn der Gegenvorschlag nicht weiter abgeschwächt wird.

Doch genau das schlägt jetzt die vorberatende Kommission des Ständerats vor. In einem knappen Entscheid hat sie mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, den Gegenvorschlag um ein zusätzliches Element zu ergänzen. Zu viel für die Initianten. Chantal Peyer von der Stiftung Brot für alle sagt: «Bleibt es dabei, werden wir die Initiative nicht zurückziehen.»

Weniger als 1000 Unternehmen betroffen

Die Initiative will, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz auch bei Geschäften im Ausland sicherstellen müssen, dass sie die Menschenrechte respektieren und Umweltstandards einhalten. Tun sie oder ihre Tochterfirmen im Ausland das nicht, sollen sie dafür in der Schweiz haftbar gemacht werden können.

Der Nationalrat hat in seinem Gegenvorschlag die Forderungen der Initiative bereits in mehreren Punkten abgeschwächt. So sollen zum Beispiel nur noch grössere Unternehmen von der Regelung betroffen sein, die bestimmte Kriterien erfüllen. Gemäss Schätzungen wären das derzeit weniger als tausend Schweizer Unternehmen. Die Initianten – vor allem Vertreter von grossen Schweizer Hilfswerken und anderen Nichtregierungsorganisationen – haben dennoch entschieden, diesen Gegenvorschlag zu akzeptieren.

«Das akzeptieren wir nicht»

Nun will die ständerätliche Kommission aber auch noch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip einführen. Das heisst: Die Muttergesellschaften in der Schweiz sollen nur noch dann juristisch belangt werden können, wenn der Kläger glaubhaft macht, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland erheblich erschwert ist. Dieses Prinzip wurde von Wirtschaftsvertretern gefordert.

Chantal Peyer sagt dazu: «Mit dem Subsidiaritätsprinzip wird die Hürde für eine Klage in der Schweiz nochmals deutlich erhöht. Das akzeptieren wir nicht.» Ausserdem verlängere dieses Prinzip die Verfahren. Damit bestehe das Risiko, dass Forderungen am Ende verjährt sind. Zudem sei es auch politisch problematisch, wenn die Schweiz beurteilen müsse, ob in anderen Ländern die Justiz funktioniere oder nicht.