Schweizer Klage gegen VW und Amag abgelehnt
Der Konsumentenschutz scheitert im Abgas-Skandal vor dem Zürcher Handelsgericht – gibt aber nicht auf.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist im Abgas-Skandal mit einer seiner zwei Klagen gegen VW und die VW-Importeurin Amag gescheitert. Das Handelsgericht Zürich hat die Feststellungsklage abgelehnt. Die SKS zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Im Abgas-Skandal ist die SKS den betroffenen Schweizer Autobesitzer mit zwei Klagen zu Hilfe geeilt. Mit einer Feststellungsklage wollte die SKS erreichen, dass ein Schweizer Gericht die Widerrechtlichkeit der Abgasmanipulation von VW feststellt. Mit einer Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern und die Amag sollten dann die von der SKS vertretenen rund 6'000 betroffenen Autobesitzer zu ihrem Recht kommen.
Mit ihrer ersten Klage ist die SKS jetzt jedoch gescheitert. Das Handelsgericht Zürich hat am 12. Juli entschieden, auf die Feststellungsklage gar nicht einzutreten. Es begründet diesen Entscheid mit dem fehlenden Feststellungsinteresse in diesem Fall. So habe einerseits der SKS das Gericht nicht davon überzeugen können, dass die Manipulation der Dieselfahrzeuge von VW nach wie vor als Täuschung wirkt.
Weil die Manipulationen seit Herbst 2015 allgemein bekannt seien, müsse eine Fortsetzung der Täuschung als ausgeschlossen bezeichnet werden, schreibt das Handelsgericht in seinem Beschluss. Zudem liesse sich laut Beschluss die von der SKS angeführten Beeinträchtigungen mit der Feststellungsklage auch nicht beseitigen.
Amag begrüsst Urteil
Entsprechend dem Beschluss des Obergerichts fallen die Reaktionen der beteiligten Parteien unterschiedlich aus. Die Amag begrüsst den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts. Das Unternehmen habe mit seiner Argumentation, wonach kein rechtlich geschütztes Interesse an der Beurteilung der Unlauterkeit in einem separaten Verfahren gegeben sei, vor dem Handelsgericht vollumfänglich obsiegt, schreibt die Autohändlerin in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Mit dem Verweis auf die nicht erfolgte materielle Prüfung der Klage bezeichnet die Amag in der Mitteilung die Abgasmanipulation von VW sogar als «bisher nicht bewiesen». Die Autoimporteuerin geht auch davon aus, dass bei einem Weiterzug auch das Bundesgericht zum gleichen Schluss wie das Zürcher Handelsgericht kommt.
Stiftung kritisiert Entscheid scharf
Die Stiftung für Konsumentenschutz dagegen kritisiert den Entscheid scharf. Mit dem nun vorliegenden Entscheid im zweiten Fall der Geschichte der Verbandsklage erkläre das Handelsgericht Zürich das lauterkeitsrechtliche Instrument der Verbandsklage nun aber faktisch zum toten Buchstaben, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung.
«Folgt man der Argumentation des Handelsgerichts, können Unternehmen oder Personen, die widerrechtlich handeln, die Verbandsklage jederzeit ins Leere laufen lassen: Sie müssen dafür ihre illegalen Tätigkeiten einfach nur einstellen», lässt sich dazu der Rechtsanwalt der Stiftung, Alexander Amann, in der Mitteilung zitieren.
Der Konsumentenschutz legt deshalb dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein. Auf die Schadenersatzklage hat der Beschluss des Handelsgericht laut SKS keinen Einfluss. Das Gericht werde in diesem Verfahren auf die Klage eintreten müssen, schreibt die Stiftung. Das Zürcher Handelsgericht wird also doch noch entscheiden müssen, ob VW auch gemäss Schweizer Recht widerrechtlich seine Dieselmotoren manipuliert hat.
SDA/sep
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