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Gerücht war «Falschmeldung»
«Schweizer Journalist» entschuldigt sich bei Ex-«Weltwoche»-Vize

Philipp Gut im Juni 2019 vor dem Zürcher Obergericht.
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«Dr. Media» heisst die Rubrik im Medienmagazin «Schweizer Journalist», in der eine anonyme Person Gerüchte kommentiert. Angelehnt ist diese an «Dr. Sommer», den manche noch aus der Jugendzeitschrift «Bravo» kennen. Dort ging es um sexuelle Aufklärung.

Heikle Themen werden auch bei «Dr. Media» manchmal behandelt, wobei der anonym auftretende Schreiber in dieser Rubrik mitunter Informationen verbreitet, über die er gar nicht Bescheid wissen kann. So hiess es in der ersten Ausgabe dieses Jahres: «Was hat bei der ‹Weltwoche› wirklich zum Bruch zwischen Philipp Gut und Roger Köppel geführt? Die Antwort sei «einfach», schrieb «Dr. Media». Es seien Liebesbande zwischen Gut und einer Mitarbeiterin gewesen. Sie und Gut hätten deswegen gehen müssen.

Das stimmt allerdings nicht. Philipp Gut hat bei der «Weltwoche» Ende 2019 nach 13 Jahren aufgehört. Er ist daran, sich als Kommunikationsberater, Historiker und Autor selbstständig zu machen. Die Mitarbeiterin arbeitete weiterhin an der Förrlibuckstrasse.

Bei der betroffenen Mitarbeiterin wurde eine Stellungnahme gar nicht erst eingeholt.

Nun entschuldigt sich der «Schweizer Journalist» in seiner neusten Ausgabe an prominenter Stelle auf Seite 5: Dem «Dr. Media» sei der Gaul durchgegangen. Trotz Dementi habe er ein Gerücht verbreitet, das laut Philipp Guts Anwalt persönlichkeitsverletzend, haltlos und unzutreffend sei. «Dr. Media entschuldigt sich bei den Betroffenen in aller Form für die Falschmeldung.»

Offenbar war Chefredaktor David Sieber in diesem Fall der anonyme «Dr. Media». Der Entschuldigung ging eine monatelange Auseinandersetzung zwischen ihm und Philipp Gut voraus, wie Gut im Gespräch mit dieser Zeitung sagt. Sieber habe ihn damals, Anfang 2020, um eine Stellungnahme zum «Gerücht» gebeten, jedoch weder eine zeitliche Frist angegeben noch auf die Antwort gewartet. Das Magazin wurde ohne seine Stellungnahme gedruckt. «Weltwoche»-Chef Roger Köppel, Guts früherer Vorgesetzter, quittierte die Frage, ob das Gerücht stimme, auf Anfrage des «Schweizer Journalisten» mit «Nein». Was Sieber nicht davon abhielt, die Spekulation dennoch zu publizieren.

Bei der betroffenen Mitarbeiterin wurde eine Stellungnahme gar nicht erst eingeholt. Das bewog sie dazu, zusammen mit Philipp Gut beim schweizerischen Presserat eine Beschwerde einzureichen wegen tatsachenwidriger, persönlichkeitsverletzender Berichterstattung. Zudem seien elementare journalistische Regeln verletzt worden, heisst es in der Beschwerdeschrift, die der Redaktion vorliegt. Nach Publikation der Entschuldigung werde die Beschwerde zurückgezogen, sagt Gut.

Schwieriger Umgang mit Persönlichkeitsrechten

Selbst wenn das Gerücht gestimmt hätte – für eine Publikation gäbe es wegen fehlenden öffentlichen Interesses keine Rechtfertigung. Für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, also der Privat- und insbesondere der Intimsphäre, brauchen Medien sehr gute Gründe, wie die Gerichte in den letzten Jahren verschiedentlich geurteilt hatten.

Das weiss auch Philipp Gut aus eigener Erfahrung. Soeben hat die «Weltwoche» eine Urteilszusammenfassung im Fall Jolanda Spiess-Hegglin publiziert und auf der Frontseite prominent darauf hingewiesen. Philipp Gut hatte 2015 in ehrverletzender Weise über die frühere Grünen-Politikerin aus Zug berichtet, so urteilte vor Jahresfrist das Zürcher Obergericht. Laut «CH Media» haben sich die «Weltwoche» und Spiess-Hegglin auf die Urteilspublikation geeinigt, um den Prozess abzuschliessen.

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