Schweiz will bei No-Deal-Brexit auf Inländervorrang verzichten
Der Bundesrat hat ein Abkommen in die Vernehmlassung geschickt, das die Arbeitsmarktzulassung zwischen Grossbritannien und der Schweiz im Falle eines chaotischen Brexits regelt.
Verlässt Grossbritannien (UK) die EU ohne Abkommen, hat dies auch Folgen für die Britinnen und Briten im Schweizer Arbeitsmarkt - und umgekehrt. Durch einen ungeregelten Brexit wäre das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig. UK-Bürgerinnen und Bürger wären in der Schweiz Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt, für Arbeitnehmende aus Grossbritannien gälte das Ausländer- und Integrationsgesetz.
Zur Abfederung eines abrupten Wechsels hat der Bundesrat nun ein Auffangabkommen in die Vernehmlassung geschickt, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mitteilte. Damit sollen während einer befristeten Übergangszeit für das Arbeiten im jeweils anderen Land erleichterte Zulassungsbedingungen gelten.
Keine Prüfung der Qualifikationen
So sollen Britinnen und Briten für den Schweizer Arbeitsmarkt eine erleichterte Zulassung erhalten, indem die Schweiz auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichtet.
Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrats hätte dies zur Folge, dass aus dem Vereinigten Königreich nicht nur hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten zugelassen werden können, sondern auch in weniger qualifizierten Berufen Zulassungen möglich sind. Als Beispiel nennt der Bericht den Tourismus.
Für Britinnen und Briten, die sich länger als vier Monate in der Schweiz aufhalten wollen, kämen Kontingente zur Anwendung: Bereits im März hatte der Bundesrat für den Fall eines No-Deals für Grossbritannien ein separates Kontingent von 3500 Arbeitskräften geschaffen.
Die Höhe und die Art der Kontingente kann der Bundesrat auch künftig eigenständig bestimmen. Dabei will er das gesamtwirtschaftliche Interesse und den Inländervorrang berücksichtigen. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen würden weiterhin geprüft.
Gleicher Arbeitsmarktzugang für Schweizer
Die Briten ihrerseits verpflichten sich, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Schweizer Arbeitnehmende können sich bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.
Kontingente kommen nicht zur Anwendung; auch auf eine Prüfung des gesamtwirtschaftlichen Interesses sowie der persönlichen Voraussetzungen wird verzichtet. Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen den Rechtsvorschriften des vereinten Königreichs entsprechen.
Das Abkommen tritt nur im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU in Kraft. Es wäre grundsätzlich bis am 31. Dezember 2020 befristet, eine Verlängerung ist möglich.
Der Austritt Grossbritanniens aus der EU ist bis zum 31. Oktober aufgeschoben worden. Bis dahin gelten für die Beziehungen der Schweiz mit Grossbritannien noch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ein No-Deal-Brexit ist nach wie vor möglich.
SDA
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch