Wegen Ukraine-KriegSchweiz erlaubt Deutschland Weitergabe von Leopard-Panzern
Der Bundesrat und das VBS haben über mehrere Anfragen im Zuge des Ukraine-Krieges entschieden. Die bisherige Praxis bei Waffenexporten bleibt bestehen.
Drittstaaten dürfen in der Schweiz hergestelltes Kriegsmaterial auch weiterhin nicht an die Ukraine weitergeben. Dies hat der Bundesrat entschieden. Nicht betroffen von diesem Entscheid ist eine geplante Weitergabe von Leopard-Panzern durch Deutschland – obwohl diese Panzer einst der Schweizer Armee gehörten.
Konkret zu beurteilen hatte die Landesregierung am Freitag Anfragen aus Deutschland und Dänemark. Berlin wollte in der Schweiz hergestellte Panzermunition weitergeben, Kopenhagen Piranha-Schützenpanzer aus Schweizer Produktion.
Das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und das Kriegsmaterialgesetz schliesse aus, dass man dem Ansinnen zustimme, begründete der Bundesrat in einer Mitteilung seinen Entscheid.
Nicht unterbinden will die Landesregierung dagegen den Export von Einzelteilen und Baugruppen an europäische Rüstungsunternehmen – auch wenn diese in Waffen verbaut werden, die später in die Ukraine gelangen könnten. Die bisherige Praxis sei mit dem Neutralitätsrecht vereinbar, hiess es im Communiqué.
Leopard-Panzer sind ein anderer Fall
Trotz des bundesrätlichen Entscheids erlaubt die Schweiz erstmals die Weitergabe von Waffen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Allerdings geht es dabei nicht um Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion, sondern um Leopard-Kampfpanzer aus früheren Schweizer Armeebeständen.
Deutschland könne frei über die Kampfpanzer verfügen, entschied das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.
42 solche Kampfpanzer des Typs Leopard 2 A4 waren in den Jahren 2010 und 2011 von der Schweiz an die Herstellerin Rheinmetall Landsysteme im deutschen Kiel zurückverkauft worden, wie aus einer Mitteilung des VBS hervorgeht. Auf allen Fahrzeugen wurden damals die 120-Millimeter-Kanone, die Mehrfachwurfanlage, die Maschinengewehre, die Bordverständigungsanlage sowie weitere Ausrüstungsgegenstände demontiert. Diese Teile blieben als Ersatzteile für die restlichen Leopard-Panzer in der Schweiz.
Man habe Deutschland bestätigt, dass die weitere Verwendung der Panzer in der alleinigen Verantwortung von Rheinmetall liege. Entscheidend sei die deutsche Gesetzgebung zu Exporten von Kriegsmaterial.
Der Entscheid wurde auf rein technischer Ebene gefällt, sagte Renato Kalbermatten, VBS-Kommunikationschef. Mit dem Beschluss des Bundesrats habe er nichts zu tun.
Anfrage Polens abgelehnt, Entgegenkommen gegenüber London
Abgelehnt hat die Schweiz eine Anfrage Polens. Warschau hatte sich für stillgelegte Leopard-Panzer interessiert, die noch im Besitz der Schweizer Armee sind. Für einen Verkauf wäre ein Beschluss des Parlaments nötig, begründete das Verteidigungsdepartement den Entscheid.
Entgegen kommt die Schweiz hingegen Grossbritannien: Sie ist einverstanden, dass der Hersteller Saab bestellte Panzerabwehrwaffen des Typs NLAW zunächst an Grossbritannien liefert. Die Schweiz erhält die Waffen damit später.
London hatte sein Ersuchen den Angaben zufolge damit begründet, dass man die eigenen Bestände auffüllen müsse. Das Vereinigte Königreich hatte die Panzerabwehrwaffen in grosser Zahl an die Ukraine weitergegeben.
Das Verteidigungsdepartement betonte, es gehe nicht um Waffen, die sich bereits in der Schweiz befunden hätten. Man habe beschlossen, der ersten beiden Lose abzutreten. Dabei gehe es um etwa dreissig Prozent der ursprünglich bestellten Menge.
Den grössten Teil der ursprünglichen Bestellung, circa siebzig Prozent, erhält die Schweiz demnach wie geplant bis Anfang 2023. Die Lieferung des Rests verzögert sich bis im vierten Quartal des Jahres 2024. Da die Schweizer Armee auch über andere Systeme zur Panzerabwehr verfüge, sei die Verzögerung gut verkraftbar, hielt das VBS fest.
Deutschland kann Leopard-Kampfpanzer aus früheren Schweizer Armeebeständen weitergeben. Dies hat das VBS entschieden. Man habe Deutschland bestätigt, dass es frei über die Verwendung der Panzer entscheiden könne, schreibt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in einer Medienmitteilung.
42 solche Panzer waren in den Jahren 2010 und 2011 von der Schweiz an die Herstellerin Rheinmetall Landsysteme im deutschen Kiel zurückverkauft worden. Auf allen Fahrzeugen wurden damals die 120-Millimeter-Kanone, die Mehrfachwurfanlage, die Maschinengewehre, die Bordverständigungsanlage sowie weitere Ausrüstungsgegenstände demontiert. Diese Teile blieben als Ersatzteile für die restlichen Leopard-Panzer in der Schweiz.
Der Mitteilung war ein Beschluss des Bundesrates vorausgegangen. Die Landesregierung habe das Thema der Weitergabe von Waffen diskutiert und dabei auch Entscheide gefällt, hatte Bundesratssprecher André Simonazzi kurz vor Publikation der Medienmitteilung bestätigt.
SDA/ij
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